
Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren können sich in Impfliste eintragen
Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen und Schwangeren können sich in die saarländische Impfliste eintragen, um einen Impftermin zu erhalten. Kontaktpersonen von Schwangeren







