Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen und Schwangeren können sich in die saarländische Impfliste eintragen, um einen Impftermin zu erhalten. Kontaktpersonen von Schwangeren erhalten dazu einen Priorisierungscode von den behandelnden Gynäkologinnen und Gynäkologen, Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen müssen den Pflegegrad der Person nachweisen.
Wer gilt als Kontaktperson von Pflegebedürftigen?
Gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes können pflegebedürftigen Person bis zu zwei enge Kontaktpersonen auswählen, die sich in die Impfliste eintragen können. Die pflegebedürftige Person muss dabei im Sinne der Verordnung über 70 Jahre alt sein oder eines der folgenden Krankheitsbilder aufweisen:
– Trisomie 21,
– Zustand nach Organtransplantation,
– Demenz oder eine geistige Behinderung oder eine schwere psychiatrische Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
– Maligne hämatologische Erkrankung oder behandlungsbedürftige soliden Tumorerkrankung, die nicht in Remission ist oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
– Interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder eine andere, ähnlich schwere chronische Lungenerkrankung,
– Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%),
– Leberzirrhose oder eine andere chronische Lebererkrankung,
– chronische Nierenerkrankung,
– Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40 Kg/m2)
– Einzelfall, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Die pflegebedürftige Person muss dementsprechend über einen Pflegegrad verfügen und darf nicht in einer Einrichtung, wie zum Beispiel einem Alten- und Pflegeheim, untergebracht sein.
Wie läuft die Anmeldung für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen?
Die von der pflegebedürftigen Person ausgewählten Personen können sich über das Online-Buchungssystem unter www.impfen-saarland.de oder über die Corona- und Impfhotline des Saarlandes unter 0681 501 4422 auf die Impfliste eintragen lassen. Dazu ist kein Priorisierungscode notwendig.
Bei ihrem Impftermin müssen Kontaktpersonen folgende Nachweise vorlegen:
– Formular zum Nachweis als Kontaktperson von pflegebedürftigen Personen, das unter www.impfen.saarland.de abrufbar ist
– Nachweis über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person
– Sofern die pflegebedürftige Person nicht älter als 70 Jahre alt ist, muss das Krankheitsbild nachgewiesen werden. Ein entsprechendes ärztliches Zeugnis kann von der behandelten Ärztin beziehungsweise dem behandelten Arzt ausgestellt werden.
Wer gilt als Kontaktperson von Schwangeren?
Schwangere können zwei enge Kontaktpersonen auswählen, die sich in die Impfliste eintragen können. Der benötigte Priorisierungscode für die Anmeldung wird von den behandelnden Gynäkologinnen und Gynäkologen ausgestellt.
Wie läuft die Anmeldung für Kontaktpersonen von Schwangeren?
Mit dem erhaltenen Priorisierungscode können sich zwei Kontaktpersonen über das Online-Buchungsportal oder die Hotline in der Impfliste eintragen. Nach zweimaliger Verwendung wird der Code ungültig.
Bei ihrem Impftermin müssen Kontaktpersonen von Schwangeren folgende Nachweise vorlegen:
– der erhaltende Priorisierungscode
– Formular zum Nachweis als Kontaktperson von Schwangeren