Der saarländische Landtag hat am 24. Juni einen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in erster Lesung einstimmig beschlossen, der Städten, Gemeinden und Landkreisen mehr Freiheiten im Umgang mit Landesvorschriften einräumen soll. Das sogenannte Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen.
Kern des Vorhabens: Kommunen sollen künftig beim zuständigen Ministerium zeitlich befristete Ausnahmen von einzelnen landesrechtlichen Vorgaben beantragen können. Damit will der Gesetzgeber Verwaltungsverfahren vereinfachen und unnötigen bürokratischen Aufwand reduzieren. Bewähren sich solche Ausnahmen in der Praxis, könnten sie später dauerhaft ins Landesrecht übernommen werden. Bundes- und Europarecht sowie Sicherheitsinteressen und Rechte Dritter bleiben davon unberührt. Als Vorbild dient unter anderem Baden-Württemberg, wo ein vergleichbares Gesetz bereits erfolgreich angewendet wird.
Konkret könnten etwa Förderverfahren mit weniger Nachweis- und Dokumentationspflichten vereinfacht werden – beispielsweise durch mehr Eigenerklärungen und Stichprobenprüfungen statt aufwendiger Einzelnachweise. Auch weniger Statistik- und Berichtspflichten sowie einfachere Verwaltungsverfahren durch die Nutzung bereits vorhandener Datenbestände unter Wahrung des Datenschutzes seien denkbar.
Sebastian Schorr, Sprecher der CDU-Landtagsfraktion für den ländlichen Raum, verwies auf die wachsende Belastung der Kommunen: „Unsere Städte und Gemeinden kämpfen mit steigenden Aufgaben, Fachkräftemangel und einer immer größeren Regelungsdichte. Jede Stunde, die nicht für unnötige Formulare, Berichte oder Doppelprüfungen aufgewendet werden muss, steht den Kommunen für ihre eigentlichen Aufgaben zur Verfügung: für die Bürgerinnen und Bürger.“ Die einstimmige Annahme in erster Lesung nannte er „ein wichtiges Signal“, da die Notwendigkeit zur Entlastung parteiübergreifend erkannt werde.
Im nächsten Schritt wird sich der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport im Rahmen einer Anhörung mit dem Entwurf befassen. Dabei sollen insbesondere die kommunalen Spitzenverbände und weitere Sachverständige ihre Erfahrungen und Vorschläge einbringen.





