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Zulassungsbehörde St. Wendel: Ab Morgen gilt 3-G-Regel

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Ab Mittwoch, 1. Dezember, gilt für Besucher der Zulassungsbehörde des Landkreises Sankt Wendel, Tritschlerstraße 5, St. Wendel, die 3-G-Regel: Das Betreten des Gebäudes ist nur mit einer vollständigen Impf-, gültigen Genesenen- oder negativen Testbescheinigung (nicht älter als 24 Stunden bei Antigen-Schnelltest oder 48 Stunden bei PCR-Test) erlaubt. Dies wird am Eingang entsprechend kontrolliert.

Weiterhin ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig online ,telefonisch Tel. (06851) 801 2828 oder per E-Mail: kfz@lkwnd.de.

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