Kolumne von Marco Wirbel

Wenn die Würde des Menschen post mortem untergraben wird

Kerze gedenken trauer

Die gesetzliche Betreuung endet mit dem Tod des betreuten Menschen. Genau diese gesetzliche Grenze halte ich für problematisch.
Mit dem Tod fällt die Verantwortung für die Bestattung nicht selten an die Ortspolizeibehörde. Die Folge ist häufig eine auf das absolute Minimum reduzierte Beisetzung: anonym und möglichst kostenneutral. Die Wünsche des verstorbenen Menschen spielen dabei oftmals keine Rolle mehr.

Ist das mit der Menschenwürde vereinbar? Ich meine: Nein.
Sicher ist die Frage, ab wann und wie lange die Menschenwürde einem Menschen inhärent ist, eine hochkomplexe ethische und rechtliche Diskussion. Für mich steht jedoch außer Zweifel, dass eine würdevolle Bestattung dazugehört. Die Art, wie wir einen Menschen nach seinem Tod behandeln, sagt auch etwas darüber aus, welchen Wert wir seinem Leben beimessen.

Gerade Menschen, die unter gesetzlicher Betreuung standen, haben häufig kein soziales Umfeld, das ihre Interessen nach dem Tod wahrnimmt. Wenn sie am Ende anonym und ohne persönliche Gestaltung beigesetzt werden, offenbart das eine problematische gesellschaftliche Haltung. Es entsteht der Eindruck, als hätten diese Menschen nie wirklich dazugehört. Die Ausgrenzung und Einsamkeit, die viele von ihnen bereits zu Lebzeiten erfahren haben, setzt sich über ihren Tod hinaus fort.

Eine solidarische Gesellschaft muss sich fragen, ob sie diesem Anspruch gerecht wird. Menschenwürde darf nicht mit dem letzten Atemzug enden. Deshalb sehe ich auch den Gesetzgeber in der Verantwortung. Es sollte geprüft werden, ob die gesetzliche Betreuung in einem eng begrenzten Umfang über den Tod hinaus fortwirken kann – ausschließlich mit dem Ziel, die Bestattung im Sinne des verstorbenen Menschen zu begleiten.

Gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer sind weit mehr als Kontrollinstanzen. Sie vertreten die Interessen von Menschen, die diese nicht oder nicht vollständig selbst wahrnehmen können. Sie kennen häufig die Wünsche, die Lebensgeschichte und die persönlichen Vorstellungen der Betroffenen. Ihnen die Möglichkeit zu geben, auch die letzte Wegstrecke im Sinne des verstorbenen Menschen mitzugestalten, wäre ein wichtiger Schritt, um die Menschenwürde auch über den Tod hinaus zu achten.

Der Umgang mit unseren Verstorbenen ist immer auch ein Spiegel unserer Gesellschaft. Er zeigt, wie wir mit den Schwächsten umgehen – nicht nur im Leben, sondern auch darüber hinaus.

Weitere interessante Artikel:

ANZEIGEN

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Blätterbarer Katalog 2026 mit 44 Seiten:

Weitere Informationen zu den neuen „Gudd-Zweck-STERNZEICHEN-ETIKETTEN“ finden Sie hier:
https://www.gudd-zweck.de/fyi/ho-roos-kop/