Ab 01. Oktober

Saarland-Modell PLUS: Weitere Lockerungen bei Corona-Maßnahmen

Das Saarland-Modell PLUS ist Teil der neuen und verschlankten Corona-Verordnung, die ab dem 1. Oktober 2021 in Kraft tritt und wie bisher üblich zunächst voraussichtlich für zwei Wochen gilt.

Das Saarland-Modell PLUS im Überblick:

  • die Kontaktbeschränkung für private Zusammenkünfte wird gestrichen.
  • die Abstandsregelung wird in eine Empfehlung umgewandelt.
  • die Maskentragepflicht wird auf ÖPNV, geschlossene Räume mit Kunden- und Besuchsverkehr sowie Arbeits- und Betriebsstätten begrenzt, somit entfällt die Notwendigkeit zur Maskentragepflicht im Außenbereich bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Im Schulgebäude entfällt die Maskenpflicht vollständig.

Ausnahmen von der Maskentragepflicht in geschlossenen Räumen und in Betriebs- und Arbeitsstätten:

  • wenn alle einen 3G-Nachweis vorlegen.
  • für das Personal, wenn alle anwesenden Personen einen 3G-Nachweis vorlegen.
  • im Einzelhandel bleibt die Maskentragepflicht im Regelfall bestehen, es sei denn, die Betreiber*innen wenden die 3G-Regelung an und kontrollieren die 3G-Nachweise.
  • die bisherige Betretungsbeschränkung auf 5qm pro Person entfällt.
  • für den Betrieb eines Gaststättengewerbes, für den Betrieb von Thermen und Saunen sowie für den Betrieb von Clubs und Diskotheken beschränken sich die Maßnahmen künftig ausschließlich auf Einhaltung 3G sowie verschiedene niedrigschwellige Maßnahmen in der Hygieneverordnung.
  • die Auslastungsbeschränkungen und Auflagen für private und öffentliche Veranstaltungen werden gestrichen. 

Quelle: saarland.de

Weitere interessante Artikel:

ANZEIGEN

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Blätterbarer Katalog-2023 mit 24 Seiten: