Eine erfreuliche Nachricht für Dachdecker im Landkreis St. Wendel: Im Kampf gegen das drängende Problem des „Lohntüten-Lochs“ während der anhaltenden Krise winkt diesen Facharbeitern eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, das teilt die IG Bau mit. Demnach wird in diesem und im kommenden Jahr eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 950 Euro gewährt. Dabei betont Ute Langenbahn, Sprecherin der Initiative, dass sämtliche Dachdecker und Büroangestellte von dieser Sonderzahlung profitieren sollen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit werden etwa 120 Beschäftigte in Dachdeckerbetrieben im Landkreis St. Wendel von dieser Maßnahme begünstigt.
Für das laufende Jahr steht jedem Mitarbeiter gemäß der Interessengemeinschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ein erster Teil der Prämie in Höhe von 475 Euro zur Verfügung, und zwar ab sofort. Ute Langenbahn rät den Arbeitnehmern dringend, sich zügig an ihre Arbeitgeber zu wenden und die Auszahlung einzufordern. Die zweite Tranche der 475-Euro-Prämie wird spätestens mit dem Februar-Gehalt im kommenden Jahr überwiesen. Auch Auszubildende werden von dieser Initiative profitieren: Sie erhalten eine Extra-Zahlung von 166,25 Euro, wie von der IG BAU Saar-Trier bekanntgegeben.
Die Einführung der Inflationsausgleichsprämie geht auf die erfolgreiche Arbeit der Bau-Gewerkschaft zurück, deren Ziel es war, die wirtschaftliche Härte der Krise abzumildern. Ute Langenbahn betont insbesondere die Auswirkungen der Inflation auf die Einkommenssituation der Arbeitnehmer und sieht in der „Krisen-Prämie“ eine Maßnahme, um diese finanzielle Lücke ein Stück weit zu schließen.
Von besonderer Bedeutung ist, dass nun jeder Dachdeckerbetrieb im Landkreis St. Wendel die Inflationsausgleichsprämie entrichten muss. Die IG BAU hat sich auf Bundesebene vehement für einen allgemeinen Anspruch aller Beschäftigten in der Branche auf diese Prämie eingesetzt und durchgesetzt, dass diese Zahlung für alle verbindlich ist. „Selbst Arbeitgeber, die bisher dem fairen Tariflohn ausgewichen sind, sind nun verpflichtet, die Inflationsausgleichsprämie zu leisten“, erläutert Langenbahn.
In einer einzigartigen Zusammenarbeit zwischen der IG BAU und dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) als Arbeitgeberverband ist es gelungen, ein Stück Gerechtigkeit in den Lohntüten der Mitarbeiter zu realisieren, da die „Krisen-Prämie“ nun für alle Betriebe verbindlich ist, freut sich Langenbahn. Die Bezirksvorsitzende der IG BAU Saar-Trier drängt jedoch darauf, keine Zeit zu verlieren: „Es ist ratsam, den Chef umgehend anzusprechen und nicht zu zögern. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Anspruch verfällt. Wer bis Mitte August die Prämie nicht einfordert, könnte leer ausgehen.“
Mehr Informationen zur Inflationsausgleichsprämie sind bei der IG BAU Saar-Trier erhältlich: Telefon: 069 – 9 57 37 – 413 oder E-Mail: saarbruecken@igbau.de.



