Die saarländische Landesregierung stellt 113,5 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder bereit. Das Geld stammt aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes, aus dem Ministerpräsidentin Anke Rehlinger einen eigenen Länderanteil ausgehandelt hatte. Zehn Prozent des saarländischen Anteils fließen nun gezielt in die Bäderinfrastruktur. Mittelverteilung und Verfahren für das neue Programm wurden jetzt beschlossen.
Ministerpräsidentin Anke Rehlinger sprach von einer Trendwende: „Wurde der Sanierungsstau seit Jahren immer größer und größer, kann er jetzt endlich angegangen werden.“ Innenminister Reinhold Jost betonte die Bedeutung der Einrichtungen: „Unsere Schwimmbäder sind ein wichtiger Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie sind Orte, an denen Kinder Schwimmen lernen, Vereine ihrem Sport nachgehen und Menschen jeden Alters etwas für ihre Gesundheit tun können. Mit den Investitionen unterstützen wir die Kommunen dabei, diese wichtige Infrastruktur zu erhalten und zukunftsfest zu machen.“ Finanzminister Jakob von Weizsäcker ergänzte: „Unsere öffentliche Infrastruktur braucht mehr Investitionen und dafür werden Kommunen und Land die Infrastrukturmittel des Bundes nutzen. Das Schwimmbadprogramm ist ein prägnantes und unmittelbar erlebbares Beispiel für diesen investiven Aufbruch.“
Das Programm wurde in Abstimmung mit dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag (SSGT) entwickelt und basiert auf dessen Bedarfsabfrage aus dem Jahr 2025. Damit sollen die Mittel gezielt dort ankommen, wo der Sanierungsbedarf besonders groß und die Bedeutung der Einrichtung für die Menschen vor Ort besonders hoch ist. Voraussetzung für eine Förderung ist ein nachgewiesener technischer oder energetischer Sanierungsbedarf. Pro Kommune soll grundsätzlich eine Einrichtung berücksichtigt werden. Eine Ausnahme gilt für Lehrschwimmbecken, denen wegen ihrer Bedeutung für das Schwimmenlernen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Die anerkannten Kosten pro Vorhaben sind auf maximal 11,35 Millionen Euro gedeckelt.
Die Förderhöhe beträgt mindestens 30 Prozent des festgestellten Sanierungsbedarfs und kann je nach Situation auf bis zu 55 Prozent steigen. Existenzbedrohte Bäder erhalten einen zusätzlichen Förderanteil von bis zu 20 Prozent, Lehrschwimmbecken zusätzliche zehn Prozent. Auch Hallenbäder, touristisch relevante Bäder, Einrichtungen mit großem Einzugsgebiet sowie Bäder mit besonderer Bedeutung für das Vereinsschwimmen können höhere Zuschüsse erhalten. Die Umsetzung erfolgt im Einvernehmen mit dem SSGT. Eine Evaluation des Programms ist bis Ende 2027 vorgesehen.




