Obwohl das Ehrenamtsstärkungsgesetz seit 2013 die Haftung der Mitglieder von Vereins- und Verbandsvorständen eingeschränkt hat, können sie sowie andere Vereinsmitglieder immer noch haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Wann dies zu einer persönlichen Haftung führen kann und wie man sich dagegen absichern kann, wird von Rechtsanwalt Patrick R. Nessler während der Veranstaltung „Die Haftung des Vorstands“ erläutert:
Datum: Donnerstag, 19. Oktober
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Sitzungssaal des Rathauses Marpingen, Urexweilerstraße 11.
Die Veranstaltung wird vom „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ des Landkreises Sankt Wendel angeboten. Die Teilnahme am Seminar ist kostenlos, und es ist auch möglich, online daran teilzunehmen. Anmeldungen erfolgen unter www.vereinsplatz-wnd.de/seminare oder per E-Mail an Ehrenamt@lkwnd.de.





