GVS: Moratorium bei Corona-Soforthilfen greift zu kurz

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(Symbolbild)

Saarbrücken, 23. April 2026: Der Gewerbe- & Unternehmerverband Saarland (GVS) bewertet das angekündigte Moratorium zu den Corona-Soforthilfen als wichtigen, aber nicht ausreichenden Schritt und fordert weitergehende Anpassungen.

Der Verband begrüßt, dass die saarländische Landesregierung die Rückmeldefrist verlängert und vorerst auf Rückforderungsbescheide verzichtet. Dadurch werde der Druck auf viele kleine Unternehmen und Soloselbstständige zunächst reduziert.

Kritisch sieht der GVS jedoch den weiterhin zugrunde gelegten Betrachtungszeitraum. Dieser bilde in vielen Fällen nicht mehr die wirtschaftliche Schockphase des ersten Lockdowns ab, sondern berücksichtige teilweise bereits spätere Zeiträume mit Lockerungen und Nachholeffekten. Damit bestehe die Gefahr, dass der ursprüngliche Zweck der Soforthilfen – die Abfederung akuter Liquiditätsengpässe im Frühjahr 2020 – verfehlt werde.

GVS-Vorsitzender Timo Lehberger erklärt: „Das Moratorium nimmt kurzfristig Druck. Jetzt muss die Zeit genutzt werden, um gemeinsam mit dem Bund eine Lösung zu finden, die die wirtschaftliche Realität des Frühjahrs 2020 korrekt widerspiegelt.“

Der Verband fordert daher eine Überprüfung des saarländischen Betrachtungszeitraums, eine faire Härtefallregelung sowie eine unternehmensfreundliche Lösung, die Existenzen sichert und pauschale Rückforderungen vermeidet.

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