Menschenfeindliche Vorfälle: 44 Meldungen gehen bei Saar-Meldestelle ein

Wer im Saarland einen menschenfeindlichen Vorfall erlebt, beobachtet oder entsprechende Inhalte findet, kann sich an die meldestelle.saarland wenden – auf Wunsch auch anonym. Das Angebot wirbt mit der Botschaft „Du bist nicht allein“ um Hinweise. Seit Einrichtung der Meldestelle wurden bislang 44 Vorfälle erfasst, wie die Beratungsstelle Bounce Back Saarland auf Anfrage von wndn.de mitteilt. Was sich im Einzelnen hinter diesen Meldungen verbirgt, ist allerdings noch nicht veröffentlicht. Eine Aufschlüsselung nach Kategorien soll erst mit einem Bericht Anfang 2027 folgen.

Auf ihrer Internetseite spricht die Meldestelle mögliche Betroffene und Zeugen unmittelbar an: „Du bist nicht allein. Du hast etwas menschenfeindliches erlebt, beobachtet oder gefunden? Melde den Vorfall hier. Wenn du möchtest auch anonym.“

Damit können sich nicht nur Menschen an die Stelle wenden, die selbst einen Vorfall erlebt haben. Auch Beobachtungen oder gefundene Inhalte können gemeldet werden. Die Möglichkeit, einen Hinweis anonym abzugeben, soll den Zugang zusätzlich erleichtern.

Die meldestelle.saarland ist dabei keine eigenständige Einrichtung mit einem eigenen jährlichen Haushalt. Sie ist ein Projekt der Beratungsstelle Bounce Back Saarland, die Betroffene von politischer, insbesondere rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt berät.

44 Vorfälle – Details sollen erst 2027 folgen

Seit Einrichtung der Meldestelle wurden nach Angaben von Bounce Back 44 Vorfälle erfasst. Eine genaue Aufschlüsselung dieser Fälle liegt derzeit noch nicht vor.

So ist bislang nicht veröffentlicht, wie viele Meldungen beispielsweise rassistische, antisemitische oder andere menschenfeindliche Vorfälle betreffen.

Nach Angaben der Beratungsstelle befindet sich eine differenzierte Auswertung nach Phänomenbereichen und Kategorien derzeit in der Erstellung. Die Ergebnisse sollen im ersten Bericht der Meldestelle veröffentlicht werden. Dieser soll voraussichtlich Anfang 2027 erscheinen.

Damit lässt sich anhand der bislang genannten Zahl von 44 Meldungen noch nicht beurteilen, welche Arten von Vorfällen besonders häufig gemeldet wurden.

312.000 Euro Fördermittel für Bounce Back im Jahr 2025

wndn.de hat auch nach den Kosten und der Finanzierung der Meldestelle gefragt. Ein eigenständiges jährliches Budget gibt es demnach nicht.

Die laufenden Personal- und Sachkosten werden aus Fördermitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ finanziert, die Bounce Back als Opfer- und Betroffenenberatung im jeweiligen Förderjahr zur Verfügung stehen.

Im Jahr 2025 erhielt Bounce Back nach eigenen Angaben Fördermittel in Höhe von rund 312.000 Euro. Diese Summe entfällt allerdings nicht ausschließlich auf die Meldestelle, sondern auf die geförderte Arbeit der Beratungsstelle.

Für den konkreten Aufbau der Meldestelle entstanden Kosten von rund 9.500 Euro. Hinzu kommen im laufenden Betrieb weitere Ausgaben, unter anderem für Lizenzen und die Wartung der Internetseite.

Für 2026 kann Bounce Back noch keine abschließende Summe der tatsächlich in Anspruch genommenen Fördermittel nennen. Hintergrund sei eine neue Förderrichtlinie, nach der die Förderung in Form von Pauschalen erfolge. Die tatsächlichen Kosten und der Mittelbedarf stünden erst im Rahmen des Mittelabrufs der Forschungsabteilung beziehungsweise Drittmittelverwaltung der Universität des Saarlandes zum Ende des Förderjahres fest.

Keine zusätzlichen Personalstellen geschaffen

Für die Meldestelle wurden nach Angaben von Bounce Back auch keine eigenen Personalstellen eingerichtet. Die Bearbeitung und Koordination erfolgen mit den bestehenden Personalressourcen der Beratungsstelle.

Das Team von Bounce Back besteht derzeit aus drei Vollzeitstellen sowie zwei studentischen Hilfskräften.

Wie viel Arbeitszeit davon konkret auf die Meldestelle entfällt, wird nicht gesondert ausgewiesen. Entsprechend konnte Bounce Back auf die Frage nach den für die Meldestelle eingesetzten Vollzeitäquivalenten keine eigene Zahl nennen.

Projektleiterin Isabelle Piwonka beschreibt die Aufgabe der Meldestelle so:

„Die Meldestelle verbindet das Digitale mit etwas zutiefst Menschlichem: Sie gibt Orientierung, macht Erfahrungen sichtbar und weist den Weg zu passender Hilfe. Denn hinter jeder Meldung steht ein Mensch und niemand sollte mit seinem Erlebten allein bleiben.“

Was passiert mit einer Meldung?

Nach Eingang eines Hinweises wird dieser laut Bounce Back zunächst vertraulich geprüft und – soweit möglich – verifiziert. Dabei werde insbesondere kontrolliert, ob die Angaben vollständig und plausibel sind. Auch mögliche Widersprüche oder Doppelmeldungen sollen erkannt werden.

Anschließend wird der gemeldete Vorfall strukturiert eingeordnet und datenschutzkonform dokumentiert.

Dabei gilt nach Angaben von Bounce Back ein wichtiger Grundsatz: Die eingegangenen Meldungen werden grundsätzlich nicht an Dritte und insbesondere nicht an Ermittlungsbehörden weitergeleitet.

Eine gesetzliche Ausnahme könne sich aus Paragraf 138 des Strafgesetzbuches ergeben. Erhalte die Meldestelle glaubhaft Kenntnis von einer der dort genannten schweren Straftaten und könne deren Ausführung oder Erfolg noch verhindert werden, könne eine gesetzliche Pflicht zur Anzeige bestehen.

Bounce Back verweist außerdem auf den Grundsatz der Datensparsamkeit. Demnach werden keine Daten zu Dritten oder Angaben zu mutmaßlichen Tätern dokumentiert.

Vermittlung an Beratungsstellen nur mit Zustimmung

Die Meldestelle soll allerdings nicht ausschließlich Vorfälle sammeln. Ein weiterer Bestandteil ist die Unterstützung der Menschen, die sich an das Angebot wenden.

Wer Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten wünscht oder Beratungsbedarf hat, soll eine individuelle Rückmeldung mit Hinweisen auf geeignete Beratungs- und Hilfsangebote im Saarland erhalten.

Eine konkrete Vermittlung an eine Beratungs- oder Fachstelle erfolgt nach Angaben von Bounce Back nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person.

Wie häufig aus den bislang 44 Meldungen eine solche weitergehende Beratung oder Vermittlung entstanden ist, kann derzeit noch nicht beziffert werden.

Da sich die Meldestelle noch in einer frühen Projektphase befinde, werde bislang nicht statistisch erfasst, wie viele Meldungen in weiterführende Unterstützungsangebote oder sogenannte Verweisberatungen übergehen.

Online-Meldeformular war zeitweise ausgefallen

wndn.de hatte bei seiner Anfrage außerdem darauf hingewiesen, dass eine Meldung über das vorgesehene Onlineangebot zeitweise nicht möglich war.

Bounce Back bestätigt diese Einschränkung. Das Online-Meldeformular sei aufgrund technischer Wartungsarbeiten im Backend vorübergehend nicht erreichbar gewesen. Während dieser Zeit konnten Vorfälle telefonisch oder per E-Mail übermittelt werden.

Nach Angaben der Beratungsstelle sind die technischen Probleme inzwischen behoben. Das Onlineformular stehe wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Unabhängig davon seien Meldungen auch telefonisch möglich.

Erfolg soll unter anderem an Zahl der Meldungen gemessen werden

wndn.de wollte zudem wissen, anhand welcher Kriterien die Wirksamkeit der Meldestelle bewertet wird.

Bounce Back nennt dafür mehrere Faktoren: Dazu gehören die tatsächliche Nutzung des Angebots, die Anzahl der eingehenden Meldungen, die Inanspruchnahme von Beratungs- und Verweisstrukturen sowie Rückmeldungen aus Fachnetzwerken.

Nach Einschätzung der Beratungsstelle werde das Angebot bereits angenommen. Dies zeige sich sowohl an den eingegangenen Meldungen als auch an der Nutzung einer interaktiven Saarlandkarte und deren Filterfunktionen durch Multiplikatoren im Rahmen der Verweisberatung.

Eine umfassende Werbekampagne habe bislang nicht stattgefunden. Dennoch gebe es aus Fachgremien und dem Netzwerk bereits positive Rückmeldungen.

Eine belastbare Bewertung der langfristigen Wirkung sei zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht möglich. Dafür müsse das Angebot zunächst über einen längeren Zeitraum bestehen.

Damit liegen zwar erste Zahlen zur meldestelle.saarland vor: 44 erfasste Vorfälle, rund 9.500 Euro Kosten für den Aufbau und keine eigens für die Meldestelle geschaffenen Personalstellen. Wie sich die 44 Meldungen zusammensetzen und welche Entwicklungen sich daraus ablesen lassen, soll jedoch erst der für Anfang 2027 angekündigte Bericht zeigen.

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