Förderrichtlinie für Windenergieausbau tritt in Kraft

erstellt am: Fotos Gemeinde Freisen Foto: Foto-Design- Klos Franz Rudolf Klos EFIAP

Um den Ausbau der Windenergie im Saarland zu beschleunigen, tritt ab sofort eine neue Förderrichtlinie in Kraft. Mit der „Richtlinie für die Förderung des schnelleren Ausbaus der Windenergie“ können Kommunen finanzielle Unterstützung für ihre Flächenplanung erhalten. Insgesamt stehen bis 2030 rund 1,2 Millionen Euro zur Verfügung.

Energieminister Jürgen Barke betont die Bedeutung der Energiewende: „Grüne Energie ist ein entscheidender Faktor für die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts. Unternehmen achten bei ihrer Standortwahl auf die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien. Deshalb ist es dringend notwendig, den Ausbau voranzutreiben.“ Mit dem saarländischen Flächenzielgesetz und dem Gemeindebeteiligungsgesetz hätten die Gemeinden bereits wichtige Werkzeuge erhalten. „Die neue Förderrichtlinie ergänzt diese Maßnahmen und hilft uns, unsere Ausbauziele bis 2030 zu erreichen“, fügte er hinzu.

Die Richtlinie ermöglicht es den Kommunen, bis zu 100 Prozent ihrer Kosten für die Flächenplanung fördern zu lassen. Gemeinden mit einem kommunalen Teilflächenziel von 3,46 Prozent können maximal 30.000 Euro erhalten. Für den Regionalverband Saarbrücken stehen 155.000 Euro und für alle anderen Gemeinden jeweils 25.000 Euro zur Verfügung.

Hintergrund:
Das am 19. Juli 2024 in Kraft getretene Saarländische Flächenzielgesetz (SFZG) regelt die Zuweisung von Flächenzielen an die Kommunen. Das Gemeindebeteiligungsgesetz (SGBG) soll sicherstellen, dass Gemeinden vom Ausbau der Windenergie und Fotovoltaik profitieren, um die Akzeptanz vor Ort zu steigern.

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