Zukunftsvorsorge und rechtliche Absicherung

„Altersarmut ist weiblich“: Bank1Saar Happy Finance Hour verbindet Frauen für sichere Zukunft

Von Frauen für Frauen: Die Happy Finance Hour der Bank1Saar stand ganz im Zeichen der Zukunftsvorsorge und rechtlichen Absicherung von Frauen. (Vlnr. Referentin Manuela Dressler, Filialdirektorin Esther Wendel, Referentin Daniela Kasak und Notarin Dr. Ann-Cathrine Jülch) Foto: Laura Brill

Vergangenen Montag, den 08. Mai, veranstaltete die Bank1Saar in St. Wendel ihre erste Happy Finance Hour – ein Abend von Frauen für Frauen, der ganz im Zeichen der Zukunftsvorsorge und rechtlichen Absicherung von Frauen stehen und darüber hinaus zum regen Austausch unter den Teilnehmerinnen führen sollte.

Begrüßt wurden die Frauen mit einem alkoholfreien Begrüßungscocktail und durch Filialdirektorin Esther Wendel, die gleich zu Beginn betonte, dass jede zweite Frau im Saarland und in Rheinland-Pfalz zum Renteneintritt unter der Armutsgrenze liegt, der Teilzeitanteil unter den Frauen deutlich höher ist und investieren weiblich ist. Sie hielt die anwesenden Frauen dazu an ihre Finanz- und Vorsorgeplanung selbst in die Hand zu nehmen. Unter diesem Motto standen die Vorträge der geladenen Referentinnen.

„Altersarmut ist weiblich“

Manuela Dressler und Daniela Kasak von der Karlsruher Bankenkooperation referierten zum Thema „Herausforderungen und Perspektiven: Zukunftsvorsorge für Frauen“. Dabei hoben sie die Ungleichverteilung der Geschlechter in Führungspositionen hervor, welche sie mit Zahlen aus den Vorständen großer DAX-Unternehmen wie BMW oder Heidelberg Materials belegen konnten, die jeweils eine einzige Frau im Vorstand vorweisen können – eine traurige Wahrheit, die die Zuhörerinnen mehr in einer Übersprungshandlung zum Lachen brachte. Bei gleicher Qualifikation arbeiten mehr Männer in Vorständen als Frauen, was nicht zuletzt der Care-Arbeit geschuldet ist, die meist von Frauen geleistet wird. Bei der Entscheidung über die Einstellung wird aus Angst vor Ausfällen aus diesem Grund eher dem Mann der Zuschlag gegeben als der Frau. Die Care-Arbeit ist ebenso dafür verantwortlich, dass Frauen eher in Teilzeit arbeiten.

Fakten wie diese führen letztendlich zu folgenden Zahlen: In Deutschland leben rund 2,2 Millionen „Einelternfamilien“, davon sind 90% alleinerziehende Mütter. Das Einkommen der Frau liegt bei 79% gegenüber der Männer. Die durchschnittliche Regelaltersrente für Männer liegt bei 1212 € und für Frauen bei lediglich 737 €. Die letztere Zahl wird jedoch durch Kindererziehungszeiten oftmals erheblich gemindert. Das Fazit der beiden Referentinnen tut weh: „Altersarmut ist weiblich“. Aus diesem Grund sollte eine private Altersvorsorge zur Grundausstattung des persönlichen Vorsorgekonzepts gehören.

Vorsicht geboten bei der rechtlichen Absicherung der Frau

In einem zweiten Vortrag beleuchtete die St. Wendeler Notarin Dr. Ann-Cathrine Jülch die „Rechtliche Absicherung für Frauen“ mit Tipps für den Ernstfall. Jülch untergliederte ihren Beitrag in drei Bereiche und informierte somit über die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, den Ehevertrag sowie das Erbe. Alle drei Themen sollten frühestmöglich angegangen und von Frauen selbst in die Hand genommen werden, damit die Sicherheit im Ernstfall gegeben ist. Zur Vollmacht betonte die Notarin die Vorsicht gegenüber der Person, der man diese erteilt. Hier muss das volle Vertrauen gegeben sein, denn  sobald eine solche Vollmacht in der Welt ist, ist sie gedeckt. Diese Vertrauensperson kann dann Angelegenheiten im Vermögens- wie auch im Gesundheitsbereich regeln.

Beim Erbe ist laut Dr. Ann-Cathrine Jülch zu beachten, dass der Ehegatte nicht automatisch als Alleinerbe gilt. Die Verwandten der Verstorbenen, sofern nicht im Erbe anders geregelt, erben nach den gesetzlich vorgegeben Ordnungen.

Zum Ende ihres Vortrages hin, zeigte die Notarin die Unterschiede zwischen einer Ehe mit und ohne Ehevertrag auf. Wichtige Punkte hierbei waren, dass ohne Vertrag Vermögensmassen getrennt bleiben, ebenso wie die Schulden der jeweiligen Ehegatten und bei der Scheidung der Anspruch auf Zugewinn desjenigen besteht, der während der Ehe weniger an Vermögen aufgebaut hat, was, wie bereits aus dem vorherigen Vortrag herauszuhören war, auf die Frau zutreffen würde. Aus diesem Grund sei ein Ehevertrag mit Vorsicht aufzusetzen. Durch diesen könne man nämlich die Zugewinngemeinschaft modifizieren oder auch die Gütertrennung aufheben, was im Falle einer Scheidung im erheblichen Nachteil der Frau enden kann.

Den Teilnehmerinnen wurde im Rahmen der Happy Finance Hour durch Zahlen und Fakten vor Augen geführt, dass es bis zur Gleichberechtigung noch ein weiter Weg ist, der nur durch Eigeninitiative der Frau überbrückt werden kann. Private Altersvorsorge und die rechtliche Absicherung spielen dabei eine nicht zu vernachlässigende Rolle, die im Ernstfall und vor allem in der Zukunft die finanzielle Sicherheit von Frauen gewährleisten können.

Bei Getränken und Fingerfood konnten die Frauen den Abend in der Bank1Saar mit einem regen Austausch ausklingen lassen.

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