Ab heute gilt im Einzelhandel die 2G-Regelung. Das heißt, Ladenlokale dürfen nur noch mit einem Geimpften- oder Genesenen-Nachweis betreten werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Läden, die der Grundversorgung dienen, wie Bäckereien, Supermärkte und Banken.
Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpfter werden können, sowie Kinder und sechs Jahren und Kinder, die regelmäßig in der Kindertagesstätte oder der Schule gegen das Covid-Virus getestet werden, sind von der Pflicht, einen Nachweis vorzulegen, befreit.