Corona-Maßnahmen

Ab heute gilt 2G im Einzelhandel

Impfung, Nachweis, Vaccine, Corona, Covid

Ab heute gilt im Einzelhandel die 2G-Regelung. Das heißt, Ladenlokale dürfen nur noch mit einem Geimpften- oder Genesenen-Nachweis betreten werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Läden, die der Grundversorgung dienen, wie Bäckereien, Supermärkte und Banken.

Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpfter werden können, sowie Kinder und sechs Jahren und Kinder, die regelmäßig in der Kindertagesstätte oder der Schule gegen das Covid-Virus getestet werden, sind von der Pflicht, einen Nachweis vorzulegen, befreit.

Weitere interessante Artikel:

ANZEIGEN

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Blätterbarer Katalog-2024 mit 72 Seiten: