Digitale Kleinstsupermärkte dürfen sonntags nur eingeschränkt öffnen

Digitale Kleinstsupermärkte: Landesregierung begrenzt Öffnungszeiten – CDU kritisiert Einschränkungen

Nachdem der Lebensmittelautomat in Theley abgebaut wurde, konnte ein neuer Standort im ehemaligen historischen Hotel Bard in Theley für Friedas24 finden, um damit die Nahversorgung im Dorf sicherzustellen. Der künftige Betreiber wird das Unternehmen Obts&Gemüse M. Kolling sein (Foto: Friedas24)

Die saarländische Landesregierung hat eine Auslegungshilfe für den Betrieb digitaler Kleinstsupermärkte veröffentlicht. Diese Märkte, die ohne Verkaufspersonal auskommen und vor allem in ländlichen Regionen mit eingeschränkter Nahversorgung eingesetzt werden, unterliegen damit künftig klaren rechtlichen Rahmenbedingungen. Konkret dürfen sie an Sonntagen für maximal fünf Stunden zwischen 6 und 18 Uhr öffnen. An gesetzlichen Feiertagen ist eine Öffnung generell ausgeschlossen.

Die Regelung basiert auf dem Ladenöffnungsgesetz (LÖG) des Saarlandes, das nach Einschätzung der Landesregierung bewährt ist und keine grundlegende Änderung erfahren soll. Digitale Märkte seien – anders als einfache Warenautomaten – Verkaufsstellen und unterlägen damit dem LÖG. Die Auslegungshilfe richtet sich an die Kommunen und erläutert die Voraussetzungen für eine eingeschränkte Sonntagsöffnung. Dazu zählen:

  • Verkaufsfläche maximal rund 150 Quadratmeter

  • Sortiment beschränkt auf Waren des täglichen Bedarfs

  • Öffnungszeit zwischen 6 und 18 Uhr

  • Kein Personal an Sonn- und Feiertagen

  • Keine Pfandrückgabe an diesen Tagen

  • Keine Öffnung an gesetzlichen Feiertagen

Minister Magnus Jung betonte die Bedeutung eines ausgewogenen Ansatzes: „Bei allen Regelungen gilt es, einen ausgewogenen Ausgleich zu finden: zwischen flexiblen Öffnungszeiten, einem besseren Angebot in ländlichen Regionen, dem Schutz der im Saarland besonders geschätzten Sonntagsruhe und den Interessen der Beschäftigten. Mit der vorliegenden Auslegungshilfe schaffen wir eine faire Grundlage, die den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten eröffnet, ohne die Arbeitsbedingungen im Handel zu belasten. Die Ortspolizeibehörden behalten zudem die Möglichkeit, bei Bedarf weitere Einschränkungen vorzunehmen, um die öffentliche Ordnung zu wahren.“

CDU sieht Innovationshemmnis und verpasste Chance

Kritik an der Regelung kommt vom CDU-Kreisverband St. Wendel. Dessen Vorsitzender Andreas Maldener sieht in den engen Vorgaben ein Hindernis für die Weiterentwicklung moderner Nahversorgung auf dem Land. „Während in Hessen bereits seit 2024 und auch in Bayern seit diesem Jahr moderne und zeitgemäße Sonderregelungen für digitale Supermärkte an Sonn- und Feiertagen gelten oder sogar Öffnungsklauseln für Kommunen enthalten, beschränkt sich die saarländische SPD-Landesregierung auf ein Minimalmodell mit nur fünf Stunden Öffnung an Sonntagen und ohne Feiertagsregelung“, erklärt Maldener.

Als positives Beispiel nennt die CDU den digitalen Supermarkt in Theley. „Dieser Markt wird von den Menschen vor Ort hervorragend angenommen. Er zeigt, wie digitale Konzepte die Nahversorgung im ländlichen Raum stärken können. Statt nun mit Mut und Zukunftswillen flexible Rahmenbedingungen zu schaffen, damit weitere Orte von diesem Modell profitieren können, werden solchen Projekten nur weitere Steine in den Weg gelegt“, so Maldener weiter.

Auch die vier Landtagsabgeordneten der CDU aus dem Kreis St. Wendel – Jonas Reiter, Dr. Christopher Salm, Hermann Scharf und Sebastian Schorr – üben scharfe Kritik am Vorgehen der Landesregierung: „Die SPD hat offenkundig keinen Mut, das Ladenöffnungsgesetz weiterzuentwickeln. Das ist paradox: Eine SPD-Alleinregierung verweigert ausgerechnet bei einem so wichtigen Zukunftsthema wie der Nahversorgung im ländlichen Raum jede offene Debatte. Hier zeigt sich die Mutlosigkeit der Landesregierung in aller Deutlichkeit. Die restriktiven Vorgaben mindern die Attraktivität des Saarlandes für neue digitale Anbieter erheblich. Wer ernsthaft möchte, dass innovative Märkte hier investieren, darf ihnen nicht mit starken Einschränkungen und Unsicherheit die Perspektive nehmen.“

Besonders kritisch sehen die CDU-Abgeordneten den Umgang mit Förderprojekten: „Einerseits wird gefördert, andererseits wieder gebremst – das passt nicht zusammen, zumal der Bedarf im ländlichen Raum eindeutig vorhanden ist.“

CDU fordert landesweite Öffnungsklauseln

Abschließend fordert der CDU-Kreisverband eine zukunftsfähige gesetzliche Regelung nach Vorbild anderer Bundesländer. Maldener erklärt: „Die SPD-Landesregierung setzt auf strikte Einschränkungen, während andere Bundesländer zeigen, dass Innovation und Versorgungssicherheit zusammenpassen. Wer den ländlichen Raum ernst nimmt, muss ihm auch moderne Versorgungsmodelle ermöglichen. Im Saarland läuft man Gefahr, mit zu engen Regeln eine gute Chance zu verpassen.“

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