Im Saarland erreichte der Eigenanteil in Pflegeheimen im Jahr 2023 einen neuen Höchstwert, wie eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK ergab. Das Institut prognostiziert zudem, dass die durchschnittlichen Kosten für Pflege im Heim voraussichtlich weiter steigen werden. Der Eigenanteil setzt sich aus Investitionskosten (Ausgaben des Heimbetreibers für die Immobilie), Unterkunft und Verpflegung sowie den Pflegekosten zusammen, die nicht von der Pflegekasse übernommen werden. Landrat Udo Recktenwald aus dem Landkreis Sankt Wendel äußerte sich dazu: „Um die stationäre Pflege bezahlbar zu halten, muss das Land die Investitionskosten übernehmen, die Pflegekassen sämtliche Pflegekosten. Auch eine Deckelung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung würde eine spürbare finanzielle Entlastung bedeuten.“
Recktenwald fügte hinzu: „Im Saarland werden nach wie vor etwa drei Viertel der Pflegebedürftigen von Angehörigen zu Hause betreut. Eine bemerkenswerte, aufopferungsvolle Leistung, die Respekt und Anerkennung verdient. Viele Menschen möchten auch im Alter so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben.“ Mit dem Erreichen eines gewissen Alters durch die geburtenstarken Jahrgänge werde der Bedarf an Pflegeheimen jedoch steigen: „Dies wird viele Menschen finanziell noch stärker belasten. Eine gefährliche Entwicklung, daher muss jetzt gehandelt werden. Es darf nicht sein, dass die mühsam erarbeiteten Ersparnisse von Angehörigen komplett für die stationäre Pflege aufgebraucht werden.“ Die steigenden Kosten seien nachvollziehbar, so Recktenwald: „Die Pflegekräfte in den Pflegeheimen leisten eine aufopferungsvolle Arbeit, wofür ich sehr dankbar bin. Tarifsteigerungen sind absolut berechtigt. Die Unterhaltskosten steigen ebenfalls spürbar. Doch dies darf nicht eins zu eins auf die arbeitende Mittelschicht übertragen werden, die dann um ihr Haus bangen muss.“
Menschen, die auf einen stationären Platz im Pflegeheim angewiesen sind, sich dies jedoch nicht leisten können, können Hilfe zur Pflege beantragen. Zuständig sind die Sozialämter. Recktenwald erklärte: „Während die Kosten der Hilfe zur Pflege im Landkreis Sankt Wendel im Jahr 2010 noch rund 1,6 Millionen Euro betrugen, waren es 2021 bereits 5,1 Millionen Euro. Und die Tendenz ist stark steigend. Auch vor diesem Hintergrund ist eine Umschichtung des Eigenanteils in Pflegeheimen dringend notwendig.“



