Die ursprünglich bewilligte Bedarfszuweisung des Innenministeriums für eine Brückensanierung in Überroth in Höhe von 281.643 Euro wird auf 355.297 Euro erhöht. Da die Gemeinde im Jahr 2021 bereits eine erste Fördertranche in Höhe von 140.822 Euro erhalten hat, erfolgt lediglich eine Aufstockung des noch ausstehenden Zuwendungsbetrags für den zweiten Finanzierungsabschnitt auf 214.475 Euro.
Grund für diese Anpassung sind zusätzliche Kosten im Rahmen des Projekts, die unter anderem auf Ergebnisse einer geotechnischen Untersuchung sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen sind.
Innenminister Reinhold Jost erklärte: „Die Instandhaltung von Brücken ist eine Aufgabe, die keinen Aufschub duldet, unabhängig davon, ob sie nur von Personen oder auch von Fahrzeugen genutzt werden. Die Sicherheit muss jederzeit gewährleistet sein. Angesichts der plausiblen Gründe für die entstandenen Mehrkosten haben wir dem Antrag auf Erhöhung der Bedarfszuweisung zugestimmt.“





