Umweltministerium meldet lokal erhöhte Radonvorkommen in Nohfelden

Das Umweltministerium hatte im Februar 2020 eine Messkampagne im Saarland gestartet, die einen Überblick über die Radon-Belastung im Boden und in Gebäuden geben soll. Dabei wurden über 1800 Gebäude überprüft. Resultat: In keiner Gemeinde sind die gemessenen Radon-Konzentrationen so hoch, dass sie als Radonvorsorgegebiet ausgewiesen werden müsste. Die Radonbelastung bewegt sich im Bundesdurchschnitt. In den sechs Gemeinden Merchweiler, Nohfelden, Blieskastel, Oberthal, Perl und Gersheim wurde jedoch ein vergleichsweise hoher Radonwert ermittelt. Diese Gemeinden galten deshalb als Untersuchungsgebiet, in denen erneut gemessen wurde. 1108 Nachmessungen in Innenräumen wurden insgesamt durchgeführt, davon 816 Kurzzeitmessungen (mehrere Monate) und 292 Langzeitmessungen (1 Jahr).

„Die Ergebnisse dieser Nachmessungen liegen uns jetzt vor. Auch hier können wir feststellen, dass keine Gemeinde im Saarland aktuell als Radonvorsorgegebiet auszuweisen ist. Allerdings haben wir lokal erhöhte Radonvorkommen in Teilen von Merchweiler und Nohfelden“, fasste Umweltministerin Petra Berg zusammen.

Vier der Gemeinden, Blieskastel, Gersheim, Oberthal und Perl, wurden über die Messergebnisse schriftlich informiert.

In den beiden Gemeinden Merchweiler und Nohfelden, die lokal erhöhte Radonmesswerte aufwiesen, erläuterten Experten des Ministeriums und des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) bei Vor-Ort-Terminen die Datenlage und klärten über das Angebot zusätzlicher Hilfestellungen auf. Dazu gehören weitere Nachmessungen, weiterführende Unterstützung durch die Radonberatungsstelle des LUA und begleitende Radonbodenluftmessungen des LUA.

Ministerin Berg: „Für uns ist das Thema jetzt keinesfalls abgeschlossen. Wir wollen die Ursachen des lokal erhöhten Radonvorkommens in Merchweiler und Nohfelden herausfinden. Dazu brauchen wir noch mehr Daten. Deshalb möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufrufen, unser kostenloses Messangebot zu nutzen. Diese Messungen können ohne großen Aufwand durchgeführt werden.“

Wer sich für das Messprogramm anmelden möchte, schreibt bitte eine E-Mail an die folgende Adresse: radon@umwelt.saarland.de

Hintergrund:

Nach dem novellierten Strahlenschutzgesetz sind die Bundesländer verpflichtet, so genannte Radonvorsorgegebiete auszuweisen. Das sind Gebiete, in denen ein erhöhtes Vorkommen des in höheren Konzentrationen gesundheitsgefährdenden, radioaktiven Edelgases nicht ausgeschlossen werden kann. In diesen gelten dann bestimmte gesetzliche Anforderungen zum Schutz vor Radon.

Für die mögliche Ausweisung von Radonvorsorgegebieten wird das Kriterium aus §153 Strahlenschutz-Verordnung herangezogen: Wenn in einer Gemeinde auf mindestens 75% der betrachteten Fläche eine Überschreitung des gesetzlichen Referenzwertes von 300 Bq/m³ (Becquerel pro Kubikmeter) in mehr als 10% der Gebäude festgestellt wird, ist eine Ausweisung notwendig.

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