Am 1. Juli 2026 tritt die Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Kraft. Das bisherige Bürgergeld wird dann durch das sogenannte Grundsicherungsgeld abgelöst. Mit der Neuregelung stärkt der Gesetzgeber den Vorrang der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung gegenüber Weiterbildungsmaßnahmen. Gleichzeitig werden die Mitwirkungspflichten der Leistungsbeziehenden verbindlicher geregelt. Qualifizierungen und Weiterbildungen sollen allerdings weiterhin möglich sein, wenn sie für eine nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgversprechender sind als eine direkte Vermittlung.
Die individuelle Lebenslage der Betroffenen wird durch fest verankerte Schutzmechanismen auch künftig berücksichtigt. So sollen etwa Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Kinder in Bedarfsgemeinschaften vor unverschuldeten Härten geschützt werden. Die Jobcenter bearbeiten Anträge ab Juli 2026 gemäß der neuen Rechtslage. Menschen, die derzeit Bürgergeld beziehen, müssen nicht selbst aktiv werden – auch dann nicht, wenn auf neu versandten Schreiben noch der Begriff Bürgergeld auftaucht.
Alle Antragsformulare, Bescheide und Schreiben werden sukzessive bis Ende des Jahres vollständig an die neue Bezeichnung angepasst. Bereits erlassene Bürgergeld-Bescheide behalten auch nach dem 1. Juli 2026 ihre Gültigkeit. Die Geldleistungen werden ohne Unterbrechungen weitergezahlt. Ebenso ist die Weiterführung vereinbarter Maßnahmen und die nahtlose Betreuung der Kundinnen und Kunden sichergestellt.





