Auch Fahrzeugschrott hat unter Umständen seine Bestimmung und kann nicht von jedermann mitgenommen werden und wenn doch, so handelt es sich um eine Straftat, wie jetzt in Winterbach geschehen.
Der 75-jährige Geschädigte, ehemaliger Besitzer einer Reparaturwerkstatt, hatte am vergangenen Freitag mehrere Auto- und Schrottteile beim Aufräumen zur Seite gelegt, die er einem bestimmten Schrotthändler übergeben wollte. Als er am darauffolgenden Samstagmorgen wieder zwei Teile wegnehmen wollte, musste er feststellen, dass der gesamte Schrotthaufen, der immerhin 15 Meter von der Straße entfernt lagerte, verschwunden war. Anhand der Aufzeichnung der Überwachungsanlage eines Nachbaranwesens ist auch tatsächlich erkennbar, dass der Schrott von einem weißen Fahrzeug aufgeladen worden ist.
Dem Mann ist durch die Tat nach eigener Einschätzung ein Schaden in dreistelliger Höhe entstanden. Zeugenhinweise zu der Tat oder dem weißen mit Schrott beladenen Fahrzeug bitte an die Polizei St. Wendel, Telefon 06851/898 0.