Wie kommt die Siesschmeer in die Berliner? + Gewinnspiel *Anzeige*

Auch wenn Fasching dieses Jahr deutlich kleiner ausfällt als sonst. Auf die geliebten Berliner wollen wir nicht verzichten. Aber da stellt sich doch jedes Jahr wieder die Frage, wie eigentlich die Siesschmeer in die Berliner kommt. Deshalb waren wir früh morgens schon in der Globus Meisterbäckerei, um uns anzusehen, wie Berliner eigentlich gemacht werden. 

Hier findet ihr das Video. Und da es noch viel schöner ist, wenn man dabei einen (oder 2,3 😉 ) Berliner essen kann, haben wir noch ein tolles Gewinnspiel für euch. Verlinkt einfach euren Lieblings-Faaseboozen und gewinnt mit etwas Glück eins von 3 Berliner-Paketen mit jeweils 10 Berlinern. 

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Bedingungen

§ 1 Gewinnspiel

1. Das „Berliner-Gewinnspiel“ wird von der Hamlet Medienmanufaktur UG – haftungsbeschränkt, Mommstraße 51, 66606 St. Wendel (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) durchgeführt.

2. Das Gewinnspiel beginnt am 08.02.2021 und endet am 11.02.2020 (11.11 Uhr). Eine Teilnahme ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

3. Die Verlosung der Gutscheine erfolgt unter allen Facebook- oder Instagram-Fans der Seite „wndn.de – St. Wendeler Land Nachrichten“, die unter dem Original-Gewinnspielbeitrag kommentiert haben.

4. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht mit einer Dienstleistung o.ä. verbunden. Weder der Erwerb einer Ware und/oder Dienstleistung noch die Freigabe der Daten der Teilnehmer zu Marketingzwecken erhöhen die Gewinnchance.

5. Eine Barauszahlung des Gewinnes ist ausgeschlossen.

6. Die/der Gewinner/in des Gewinnspiels wird mit Namen auf der wndn.de-Seite veröffentlicht und per Direktnachricht über den Gewinn informiert.

§ 2 Rahmenbedingungen

1. Teilnahmeberechtigt sind alle Facebooknutzer, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben.

2. Beschwerden sind unter Angebe des Gewinnspieles innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Veranstalter zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden. Auf verspätete Beschwerden kann sich der Teilnehmer nicht berufen; der Veranstalter wird im Falle einer verspäteten Beschwerde von seiner Leistungspflicht befreit. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, wird der Gewinn erneut verlost.

§ 3 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspieles

Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspieles nicht gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel abzubrechen, wenn aus technischen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspieles nicht gewährleistet werden kann.

§ 4 Datenschutz, Datenverarbeitung und Datenweitergabe

1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung des Gewinnspieles verwendet, es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

§ 5 Sonstiges

1. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sein Facebook-Name uneingeschränkt in Bezug auf das Gewinnspiel in Facebook veröffentlicht werden kann.

2. Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Facebook und Instagram wird vom Veranstalter von sämtlichen möglichen Ansprüchen der Teilnehmer freigestellt. Der Empfänger, der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist die Hamlet Medienmanufaktur UG – haftungsbeschränkt, Mommstraße 51, 66606 St. Wendel.

3. Der Haftungsausschuss ist als Teil des Gewinnspieles zu betrachten. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingung der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten und daher unwirksam werden, bleiben die übrigen Teile der Teilnahmebedingung in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die der unwirksam gewordenen Regelung am nächsten kommt.

4. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5. Der Veranstalter ist berechtigt, die Bedingungen einseitig und nach billigem Ermessen (§315 BGB) ohne gesonderte Benachrichtigung zu ändern.

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