Soforthilfe für Vereine

Weitere 50.000 Euro für St. Wendeler Vereine

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Verkehr hat in seiner letzten Sitzung die Richtlinien für die Vereinshilfe der Kreisstadt St. Wendel beschlossen. Mit dieser Vereinshilfe können alle als gemeinnützig anerkannten Vereine mit Sitz in St. Wendel in den Genuss von weiteren Unterstützungszahlungen kommen. Bereits im letzten Jahr erhielten die St. Wendeler Vereine eine unbürokratische Soforthilfe in Höhe von 125.000 Euro. Auf Initiative der CDU-Stadtratsfraktion wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Stadtrat weitere 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Dazu der Stadtverbandsvorsitzende Alexander Zeyer: „Ich freue mich sehr, dass die Richtlinien zur Umsetzung der städtischen Vereinshilfe auf den Weg gebracht worden sind. Auf Antrag der CDU-Mehrheitsfraktion konnten diese Gelder zur Unterstützung unserer Vereine im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitgestellt werden. Die Arbeit der Vereine ist von ganz besonderer Bedeutung. Deshalb ist die Fortsetzung der Unterstützung in Zeiten der Corona-Pandemie ein ganz wichtiges Signal und für die CDU selbstredend ein Herzensanliegen.“

Alle antragstellenden und berechtigten Vereine erhalten anhand ihrer Mitgliederzahl zum 01.04.2021 einen Pauschalbetrag, der wie folgt gestaffelt ist:

Vereine bis 50 Mitglieder: ​​200 Euro
Vereine von 51 – 200 Mitglieder: ​400 Euro
Vereine von 201-500 Mitglieder:​ 800 Euro
Vereine ab 500 Mitglieder:​​ 1.000 Euro

Vereine mit Jugendarbeit erhalten zudem einen Betrag in Höhe von 15 Euro pro Kind oder Jugendlichen, mindestens jedoch 100 Euro pro Verein. Der Höchstbetrag der Förderung insgesamt liegt bei 2.500 Euro pro Verein.

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