Ist eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung notwendig? Oder eine Patientenverfügung? Ist die „alte“ Vollmacht noch gültig? Reicht die Unterschrift vor Zeugen? Muss ein Notar aufgesucht werden? Antworten auf diese und andere Fragen rund um die Vorsorge liefern Beschäftigte der Betreuungsbehörde des Landkreises St. Wendel während eines kostenfreien Vortrages am Mittwoch, 13. Oktober um 18 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes St. Wendel, Mommstraße 25.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, für alle Personen gilt die Drei-G-Regelung; Anmeldung unter: (06851) 801 5212, 801 5211 oder 801 5210