St. Wendeler Land: das gilt ab heute

Ab heute gilt die „Bundesnotbremse“ auch im St. Wendeler Land. Damit sind viele Lockdown-Maßnahmen wieder in Kraft gesetzt. Außerdem gilt zwischen 22 Uhr und 5 Uhr eine Ausgangssperre. Nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder wenn man zum Beispiel mit dem Hund raus muss, darf man das Haus verlassen. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist außerdem erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen.

Wer darf sich treffen?

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind dann nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Haushalts, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern, oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder im Rahmen von Veranstaltungen bis 30 Personen bei Todesfällen stattfinden, bleiben davon unberührt.

Was schließt?

Die Außengastronomie, Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, Kinos, Fitnessstudios etc. schließen.

Speisen können aber in Restaurants abgeholt werden.

Was gilt für den Einzelhandel?

Supermärkte, Drogerien, Getränkemärkte, Apotheken, Tankstellen, der Großhandel, Buchläden etc. blieben geöffnet.

Bis zu einer Inzidenz von 150 ist es bei allen weiteren Geschäften möglich, mit Termin (fest begrenzter Zeitraum) und mit einem aktuellen negativen Testergebnis einzukaufen. Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf dabei nicht höher ist als ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Die Kontaktnachverfolgung ist dabei sicher zu stellen.

Was gilt für den Job?

Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Was ist mit Sport?

Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden.

Wann tritt die Bundesnotbremse wieder außer Kraft?

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen der Bundesnotbremse außer Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der maßgeblichen Tage. In dem jeweiligen Kreis gelten dann wieder ausschließlich die Regelungen der gelben Ampel des Saarland-Modells.

Hier findet man weitere Infos zu den Regelungen.

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