St. Wendel: Stadt erklärt, wie Spinnrad zum Oktoberfest-Veranstalter wurde

Wie kam der Betreiber der Musikkneipe „Spinnrad“ als neuer Veranstalter des Oktoberfestes im Rahmen der St. Wendeler Wendelskirmes zum Zug? Auf Anfrage von WNDN hat die Kreisstadt das Vorgehen erläutert. Eine öffentliche Ausschreibung oder ein formelles Interessenbekundungsverfahren hat demnach nicht stattgefunden. Die Stadt beruft sich bei ihrer Entscheidung auf Paragraf 19 des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG).

WNDN hatte die Verwaltung unter anderem gefragt, wie der Veranstalter ausgewählt wurde, ob es ein Vergabe- oder anderes Auswahlverfahren gab, wann die endgültige Entscheidung getroffen wurde und ob sich neben dem ausgewählten Betreiber weitere Interessenten gemeldet oder Angebote abgegeben hatten.

Nach Darstellung der Stadt erfolgte die Auswahl und Zulassung des Veranstalters für die gemeindlichen Volksfeste im Festzeltbetrieb anlässlich der Wendelskirmes „auf Basis einer Zulassungsentscheidung zu einer öffentlichen kommunalen Einrichtung nach § 19 KSVG“.

Was regelt Paragraf 19 KSVG?

Der von der Stadt angeführte Paragraf trägt die Überschrift „Rechte und Pflichten der Einwohnerinnen und Einwohner“. In Absatz 1 heißt es: „Die Einwohnerinnen und Einwohner sind im Rahmen der bestehenden Vorschriften berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen und verpflichtet, zu den Gemeindelasten beizutragen.“

Absatz 2 erstreckt dieses Recht unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Grundbesitzer und Gewerbetreibende, die nicht in der jeweiligen Gemeinde wohnen. Sie dürfen demnach die für Grundbesitzer oder Gewerbetreibende bestehenden öffentlichen Einrichtungen benutzen und müssen für ihren Grundbesitz beziehungsweise Gewerbebetrieb im Gemeindegebiet zu den Gemeindelasten beitragen.

Nach Absatz 3 gelten diese Vorschriften entsprechend auch für juristische Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.

Die Stadt ordnet die Entscheidung über den Festzeltbetrieb damit nicht als klassische Vergabe eines Auftrags ein, sondern als Zulassungsentscheidung zur Nutzung einer öffentlichen kommunalen Einrichtung. Nach ihrer Auffassung ist deshalb weder eine öffentliche Ausschreibung noch ein formelles wettbewerbliches Interessenbekundungsverfahren vorgeschrieben oder erforderlich.

Stadt verweist auf langjährige Praxis

Die Verwaltung begründet das Vorgehen zudem mit einer langjährigen Praxis in St. Wendel. Der Zeltbetrieb bei der Wendelskirmes werde demnach traditionell an örtliche Vereine vergeben. Eine vergleichbare Vorgehensweise gebe es in den einzelnen Stadtteilen, wo üblicherweise ortsansässige Vereine oder Vereinsgemeinschaften die jeweiligen Kirmesveranstaltungen ausrichten.

In diesem Jahr musste allerdings eine andere Lösung gefunden werden. Nach Angaben der Stadt hatte der FC Blau-Weiß St. Wendel seine Beteiligung an der diesjährigen Kirmes abgesagt.

FC Blau-Weiß lehnte nach Angaben der Stadt Kompromiss ab

Zuvor habe die Stadt dem Verein einen Kompromiss angeboten. Hintergrund war nach Angaben der Verwaltung der Wunsch nach zusätzlichen Einnahmemöglichkeiten durch die Oktoberfestveranstaltungen.

Vorgesehen war demnach, das Fest weiterhin an drei Tagen stattfinden zu lassen, gleichzeitig aber ein größeres Festzelt aufzustellen. Dadurch wäre Platz für rund 2.000 zusätzliche Besucher entstanden. Nach Berechnung der Stadt entspreche diese zusätzliche Kapazität ungefähr dem Besucherpotenzial eines vierten Veranstaltungstages im bislang eingesetzten Zelt.

Der Verein lehnte diesen Vorschlag nach Darstellung der Stadt ab. Für die Beteiligten sei ausschließlich eine Durchführung über vier Tage infrage gekommen. Eine dreitägige Variante habe man nicht umsetzen wollen.

Bürgermeister suchte nach neuer Lösung

Nach der Absage bemühte sich Bürgermeister Peter Klär nach Angaben der Verwaltung darum, einen Veranstalter zu finden, der das etablierte dreitägige Oktoberfestformat übernehmen kann.

Fündig wurde die Stadt beim Betreiber der Musikkneipe „Spinnrad“. Die Verwaltung bezeichnet ihn als „bekannten und bewährten Betreiber“, der den Kirmesbetrieb der Vereine bereits mehrfach personell und logistisch unterstützt habe.

Auch nach dieser Entscheidung sei dem FC Blau-Weiß ausdrücklich angeboten worden, sich an der Veranstaltung zu beteiligen. Dieses Angebot habe der Verein ebenfalls abgelehnt.

Zwei Fragen bleiben in der Antwort offen

Nicht konkret beantwortet hat die Stadt in ihrer Stellungnahme die Frage, wann die endgültige Entscheidung über den neuen Veranstalter getroffen beziehungsweise wann die entsprechende Zulassung oder Beauftragung erteilt wurde.

Auch auf die Frage, ob es neben dem FC Blau-Weiß und dem schließlich ausgewählten Spinnrad-Betreiber weitere Unternehmen, Vereine oder Veranstalter gab, die Interesse an der Durchführung bekundet oder ein Angebot abgegeben hatten, enthält die Antwort keine konkrete Angabe.

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