Nächtlicher Motorenlärm, starkes Beschleunigen und mutmaßliche Rennen auf der B41 sorgen nach Angaben einer Bürgerin aus Alsfassen seit Jahren für Ärger. Sie berichtet, wiederholt Polizei und Politik auf die Situation aufmerksam gemacht zu haben. Besonders ab etwa 23.30 Uhr nehme sie Fahrgeräusche wahr, die sie illegalen Autorennen zuordnet. Die Polizei bestätigt auf Anfrage von WNDN, dass ihr Beschwerden über auffälliges Fahrverhalten im Umfeld der B41 bekannt sind. Belastbare Erkenntnisse über tatsächlich stattfindende verbotene Kraftfahrzeugrennen auf der Bundesstraße habe sie bislang allerdings nicht.
Die Anwohnerin lebt in der Dillinger Straße in Alsfassen. Nach ihrer Schilderung ist dort ohnehin Verkehrslärm von der B41 zu hören, der insbesondere bei Westwind deutlich zunehme. Nachts komme aus ihrer Sicht ein weiteres Problem hinzu. Sie beobachte beziehungsweise höre immer wieder Fahrzeuge, die sich offenbar im Umfeld des Wendelinusparkplatzes treffen und anschließend mit hoher Geschwindigkeit unterwegs seien.
Bürgerin beschäftigt das Problem seit Jahren
Die Frau beschäftigt das Thema nach eigenen Angaben bereits seit Jahren. Sie habe bei der Polizei vorgesprochen und sich an den Ortsvorsteher gewandt.
Zudem habe sie mehrfach öffentlich in sozialen Netzwerken auf die Situation hingewiesen. Auf der Fahrbahn seien ihrer Darstellung zufolge immer wieder Spuren der nächtlichen Aktivitäten zu erkennen. Einen nachhaltigen Rückgang der von ihr wahrgenommenen Störungen habe sie bislang nicht feststellen können.
WNDN hat deshalb bei der Polizei nachgehakt.
Polizei kennt Beschwerden über auffälliges Fahrverhalten
Die Polizeiinspektion St. Wendel bestätigt, dass Beschwerden und Hinweise zu abendlichem und nächtlichem auffälligem Fahrverhalten vorliegen. Diese beträfen insbesondere den Bereich der beiden Kreisverkehre an der Globus-Tankstelle sowie an der Auf- und Abfahrt der B41.
Allerdings schränkt die Polizei ein: Die Hinweise bezögen sich nicht ausdrücklich auf Verkehrsverstöße auf der B41 selbst. „Belastbare Erkenntnisse über dort stattfindende verbotene Kraftfahrzeugrennen liegen der Polizeiinspektion St. Wendel nicht vor“, teilte die Landespolizeidirektion auf WNDN-Anfrage mit.
Die grundsätzliche Problematik sei der Landespolizeidirektion bereits seit längerer Zeit bekannt. Wann die ersten Beschwerden eingingen, könne jedoch nicht mehr konkret benannt werden. Auch Zahlen zu den Beschwerden der vergangenen drei Jahre gibt es nicht, da diese nicht gesondert statistisch erfasst werden.
Kontrollen blieben bislang ohne entsprechende Verstöße
Auf die Hinweise aus der Bevölkerung hat die Polizei nach eigenen Angaben reagiert. Die Polizeiinspektion St. Wendel habe in den betroffenen Bereichen vermehrt gezielte Verkehrskontrollen durchgeführt. Dabei seien jedoch keine konkreten Verkehrsverstöße festgestellt worden. Angetroffene Fahrer seien für die Problematik sensibilisiert worden.
Zusätzlich war die bei der Verkehrspolizei angesiedelte zielgruppenorientierte Verkehrsüberwachung im Einsatz. Diese Einheit beschäftigt sich unter anderem mit Rasern, Posern und Tunern und führte nach Polizeiangaben sowohl allgemeine als auch anlassbezogene Schwerpunktkontrollen durch.
Verstöße wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitungen, unzulässiger technischer Veränderungen oder verbotener Kraftfahrzeugrennen nach Paragraf 315d des Strafgesetzbuches seien bei den entsprechenden Kontrollen nicht festgestellt worden.
Die Polizei weist zugleich darauf hin, dass Geschwindigkeitsverstöße mit geeigneter Technik gerichtsfest nachgewiesen werden müssen. Die Polizeiinspektion St. Wendel selbst verfüge nicht über die dafür notwendige technische Ausstattung. Hierfür seien andere zuständige Stellen beziehungsweise Einheiten der Landespolizeidirektion verantwortlich.
Wendelinusparkplatz ist als Treffpunkt bekannt
Dass sich Menschen mit ihren Fahrzeugen am Wendelinusparkplatz beziehungsweise in dessen Umfeld treffen, ist der Polizei bekannt. Es gebe entsprechende Hinweise. Nach Angaben der Landespolizeidirektion liegen allerdings keine belastbaren Erkenntnisse über eine fest organisierte oder homogene Tuning- oder „Auto-Posing“-Szene vor.
Die Polizei erklärt dazu, dass sogenanntes Auto-Posing zunächst nicht automatisch verboten sei. Rechtlich relevant könne das Verhalten beispielsweise durch unnötigen Lärm, starkes Beschleunigen, überlaute Musik, zu schnelles oder riskantes Fahren, illegale Fahrzeugumbauten oder die Teilnahme an verbotenen Straßenrennen werden.
Ob vom Wendelinusparkplatz tatsächlich Rennen auf der B41 starten, kann die Polizei bislang nicht bestätigen. Belastbare Erkenntnisse über dort beginnende gemeinsame Fahrten oder verbotene Kraftfahrzeugrennen lägen nicht vor.
Keine Verfahren wegen illegaler Rennen
Auch die Bilanz der vergangenen drei Jahre liefert nach Angaben der Polizei keine Belege für illegale Rennen im konkret geschilderten Zusammenhang. Es seien deswegen keine Ermittlungsverfahren wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen eingeleitet worden. Ebenso seien in diesem Zusammenhang weder Führerscheine sichergestellt noch Fahrzeuge beschlagnahmt worden.
Allgemeine Verkehrskontrollen finden laut Polizei regelmäßig im Rahmen der personellen und dienstlichen Möglichkeiten statt. Eine eigene Statistik darüber, wie oft nachts auf der B41 im Bereich St. Wendel kontrolliert wird, existiert jedoch nicht. Zu geplanten Kontrollzeiten äußert sich die Landespolizeidirektion aus einsatztaktischen Gründen nicht.
Polizei bittet um möglichst konkrete Hinweise
Den Vorwurf, wiederholte Beschwerden hätten aus Sicht der Anwohnerin bislang keine nachhaltige Verbesserung gebracht, weist die Polizei nicht einfach zurück. Sie erklärt, Hinweise aus der Bevölkerung ernst zu nehmen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu überprüfen. Aufgrund der Beschwerden seien bereits verstärkt Kontrollen vorgenommen worden – allerdings ohne entsprechende Feststellungen.
Entscheidend seien möglichst genaue Angaben. Bürger sollten sich nach Möglichkeit Datum, Uhrzeit und Ort sowie Kennzeichen, Fahrzeughersteller und Besonderheiten wie Lackierungen, Aufkleber oder auffällige Umbauten notieren. Ebenso sollte der beobachtete Vorgang möglichst genau beschrieben werden. Dadurch könnten Fahrzeuge und Personen gegebenenfalls konkreten Taten zugeordnet werden.
Gerade bei vermuteten Geschwindigkeitsverstößen reicht die subjektive Wahrnehmung eines Beobachters nach Angaben der Polizei allerdings nicht aus, um einen gerichtsverwertbaren Tatvorwurf zu begründen. Bei akuten oder konkreten Gefahrenlagen soll unmittelbar der Polizeinotruf 110 verständigt werden.
Weitere Kontrollen sind vorgesehen
Ganz abgeschlossen ist die Angelegenheit für die Polizei nicht. Die Landespolizeidirektion will die Entwicklung an den genannten Orten weiter beobachten und kündigt auch künftig polizeiliche Maßnahmen an. Wann und in welchem Umfang kontrolliert wird, soll von der jeweiligen Lageentwicklung abhängen. Details werden aus einsatztaktischen Gründen nicht genannt.
Auch mit der Stadtverwaltung St. Wendel stehe die Polizei regelmäßig im Austausch, wenn sich die jeweiligen Zuständigkeiten überschneiden. Das gelte ebenfalls für die geschilderte Problematik. Zusätzlich bleibe die spezialisierte Verkehrsüberwachung in das Thema eingebunden.




