Die CDU-Landtagsfraktion Saarland fordert eine klare Priorisierung der Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Hintergrund sind Antworten der Landesregierung auf zwei parlamentarische Anfragen der CDU-Fraktion (Drucksachen 17/1991 und 17/1992), aus denen hervorgeht, dass keine systematische Übersicht darüber besteht, welche ausreisepflichtigen Personen im Saarland zugleich straffällig geworden sind.
Nach Auffassung der CDU handelt es sich dabei nicht um ein reines Datenproblem, sondern um ein strukturelles Vollzugsdefizit. Die Landesregierung sei derzeit nicht in der Lage, eine belastbare Schnittmenge zwischen vollziehbarer Ausreisepflicht und Straffälligkeit zu bilden. Damit fehle eine wesentliche Grundlage für sicherheitsorientierte Entscheidungen im Bereich der Rückführung.
Vor diesem Hintergrund fordert die CDU-Landtagsfraktion ein umfassendes Maßnahmenpaket. Dazu zählen eine systematische Erfassung der betroffenen Personengruppen, eine klare politische Schwerpunktsetzung beim Thema Rückführung, eine personelle und organisatorische Stärkung der zuständigen Behörden sowie die Einrichtung einer spezialisierten Taskforce. Diese solle sich ausschließlich mit straffällig gewordenen, vollziehbar ausreisepflichtigen Personen befassen und eng mit Bundesbehörden zusammenarbeiten, um bestehende Abschiebehindernisse frühzeitig zu identifizieren und zu beseitigen.
Der innenpolitische Kurs der Landesregierung stößt dabei auf deutliche Kritik. Sebastian Schorr, Mitglied im Innenausschuss des Landtages, erklärte: „Es handelt sich hier nicht um ein statistisches Defizit, sondern um ein gravierendes strukturelles Vollzugsproblem.“ Ohne verlässliche Datenlage könne keine gezielte Priorisierung erfolgen. Die Einschätzung der Landesregierung, der dafür notwendige personelle Aufwand sei zu hoch, zeige aus seiner Sicht vor allem, dass dem Thema politisch keine ausreichende Bedeutung beigemessen werde. Zugleich betonte Schorr ausdrücklich den Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden, die jedoch personell überlastet seien.
Auch Christopher Salm, Mitglied im Justizausschuss, sieht erheblichen Handlungsbedarf. Zwar würden Abschiebungen teilweise direkt aus der Haft erfolgen, dieses Vorgehen greife jedoch zu spät. „Es ist falsch, erst dann zu reagieren, wenn sich Straftaten häufen und eine Person in Haft landet“, so Salm. Aus Sicht der CDU müsse bereits nach der ersten schweren Straftat, etwa bei Körperverletzungsdelikten, eine aufenthaltsrechtliche Priorisierung greifen, sofern die Ausreisepflicht bereits bestehe. Dies könne zugleich die Justizvollzugsanstalten in Saarbrücken und Ottweiler entlasten.
Dabei gehe es ausdrücklich nicht um integrierte Familien oder langjährig rechtstreu lebende Menschen, sondern um Personen, die trotz bestehender Ausreisepflicht durch Straftaten auffällig würden. Diese Differenzierung sei notwendig, um staatliches Handeln nachvollziehbar und gesellschaftlich akzeptiert zu gestalten, so Salm.
Als Beispiel für ein konsequenteres Vorgehen verweist die CDU auf andere Bundesländer. In Bayern sei beim Landesamt für Asyl und Rückführungen eine spezielle Taskforce für straffällig gewordene Ausländer eingerichtet worden. Dort arbeiteten Fachkräfte verschiedener Behörden eng zusammen, um Rückführungen frühzeitig vorzubereiten. Ein vergleichbarer ressortübergreifender Ansatz fehle im Saarland bislang, kritisiert Schorr. Rückführung sei keine Randaufgabe, sondern eine Kernaufgabe des Rechtsstaats.



