In einer koordinierten Aktion hat die Polizei im Saarland in den letzten drei Wochen einen Schlag gegen die Verbreitung von Kinderpornographie durchgeführt.
Diese Maßnahmen wurden unter anderem durch Hinweise des „Nationalen Zentrums für vermisste und ausgebeutete Kinder (NCMEC)“ aus den USA angestoßen. Das NCMEC meldet weltweit strafbare Inhalte, insbesondere im Bereich der Kinderpornographie, im Internet. Deutsche Bezugshinweise werden über das Bundeskriminalamt (BKA) an die Landespolizeien weitergeleitet.
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt derzeit gegen eine Vielzahl von Verdächtigen. Durch Beschlüsse des Amtsgerichts Saarbrücken wurden allein im März 47 Durchsuchungen von Wohn- und Arbeitsstätten der Verdächtigen durchgeführt.
Die Ermittlungsgruppe „Halde“, spezialisiert auf die Bekämpfung von Kinder- und Jugendpornographie, wurde von Dienststellen der Direktion LPP 2 Kriminalitätsbekämpfung/LKA unterstützt, sowie durch die Bereitschaftspolizei. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken begleitete einige Maßnahmen. Bis zu 26 Einsatzkräfte waren an den Aktionstagen im Einsatz.
Insgesamt wurden Durchsuchungen in 22 saarländischen Städten und Gemeinden durchgeführt. Objekte in verschiedenen Orten, darunter Bous, Saarlouis, Saarbrücken, Völklingen, Ottweiler, Marpingen, Nohfelden, Schiffweiler und weitere waren betroffen.
Während der Durchsuchungen wurde kinderpornographisches Material sichergestellt, darunter IT-Geräte und Ausdrucke entsprechender Darstellungen. Insgesamt wurden 533 Gegenstände beschlagnahmt, die derzeit ausgewertet werden.
Die Bandbreite der Tatverdächtigen reicht von einem 14-jährigen bis hin zu einem 70-jährigen. Drei Frauen wurden ebenfalls als Tatverdächtige geführt. Einige der Verdächtigen waren bereits wegen ähnlicher Delikte polizeibekannt.
Neben kinderpornographischem Material stießen die Ermittler auch auf andere kriminelle Aktivitäten. In einem Fall wurde eine Indoorplantage mit Cannabispflanzen auf dem Dachboden eines Anwesens entdeckt, weshalb das Dezernat für Rauschgiftkriminalität die Ermittlungen übernahm.
Die Maßnahmen erstreckten sich auch auf Rheinland-Pfalz, wo die dortige Polizei zur Unterstützung der saarländischen Behörden hinzugezogen wurde.
In einem Statement betonte Minister Reinhold Jost die Bedeutung des Schutzes von Kindern vor Gewalt und Missbrauch. Er forderte die Bevölkerung auf, nicht nur die Polizei, sondern auch aktiv dazu beizutragen, solche Inhalte nicht weiterzuverbreiten und verdächtige Inhalte zu melden.
Wichtig zu wissen:
Kinder und Jugendliche teilen oft leichtfertig verbotene Bilder und Videos. Vielen ist gar nicht bewusst, dass sie dabei kinderpornografische Inhalte weitersenden. Unter kinderpornografischen Inhalten versteht man Bilder und Videos, die den sexuellen Missbrauch von unter 14-Jährigen zeigen. Die Verbreitung solcher Bild- oder Filmaufnahmen, aber auch von Schriften und zeichnerischen Darstellungen sexueller Handlungen an und von Kindern sind strafbar. Das gilt übrigens auch für Manga-Bilder mit entsprechenden Darstellungen.
Seit einer am 1. Juli 2021 erfolgten Gesetzesänderung wird auch die Verbreitung von solchen Abbildungen mit einer Freiheitsstrafe mit mindestens einem Jahr geahndet. Auch Jugendliche müssen mit einer Strafe rechnen. Ein großer Teil der Tatverdächtigen in diesem Bereich ist jünger als 18 Jahre, auch im Saarland.
Weitere Informationen zur Prävention und zum Umgang mit der Verbreitung von Kinderpornographie finden Sie unter www.soundswrong.de.



