Beitragszahlende sollten auch im Jahr 2026 eigenverantwortlich ihre Pflichten rund um den Rundfunkbeitrag beachten. Insbesondere für Personen, die eine Einmalzahlungsaufforderung erhalten haben oder von der Zahlung befreit sind, gelten wichtige Hinweise.
Einmalzahlungsaufforderung ersetzt bisherige Rechnungen
Beitragszahlende, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, erhalten zunehmend eine sogenannte Einmalzahlungsaufforderung. Sie ersetzt die bisherigen regelmäßig versendeten Zahlungsaufforderungen per Post. Das Schreiben listet alle Zahlungstermine für ein Kalenderjahr auf und gilt auch für die Folgejahre – solange sich keine grundlegenden Änderungen wie etwa bei der Beitragshöhe ergeben.
Die Umstellung erfolgt schrittweise. Bis zum Erhalt der neuen Zahlungsaufforderung bleibt alles beim Alten. Wer das Verfahren bereits nutzt, muss die Zahlungstermine selbstständig im Blick behalten. Hilfestellung bietet der Beitragsservice unter rundfunkbeitrag.de/einmalzahlungsaufforderung, dort stehen u. a. vorgefertigte Kalendereinträge und ein Erklärvideo bereit.
Empfohlen wird weiterhin das SEPA-Lastschriftverfahren, bei dem die Beiträge automatisch fristgerecht abgebucht werden.
Beitragspflicht bei Befreiungen genau prüfen
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag – z. B. bei Bezug von Bürgergeld – muss immer aktiv beantragt werden und gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Auch bei fortbestehender Anspruchsgrundlage endet die Befreiung automatisch. Ein Folgeantrag samt neuem Nachweis ist erforderlich, um weiterhin befreit zu bleiben.
Nach Ablauf des Befreiungszeitraums gilt ohne erneute Antragstellung wieder die volle Beitragspflicht – auch ohne schriftliche Erinnerung.
Sollten die Voraussetzungen für eine Befreiung vorzeitig entfallen – etwa durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit – muss dies ebenfalls gemeldet werden. Ein entsprechendes Online-Formular steht auf der Webseite des Beitragsservice bereit.



