Minimarkt-Gesetz soll digitale Kleinsupermärkte im Saarland rechtssicher machen

Nachdem der Lebensmittelautomat in Theley abgebaut wurde, konnte ein neuer Standort im ehemaligen historischen Hotel Bard in Theley für Friedas24 finden, um damit die Nahversorgung im Dorf sicherzustellen. Der künftige Betreiber wird das Unternehmen Obts&Gemüse M. Kolling sein (Foto: Friedas24)

Die CDU-Fraktion will mit einem neuen Gesetzentwurf personallose Kleinstsupermärkte im Saarland rechtlich absichern. Das sogenannte Minimarktgesetz (Drucksache 17/1861) wird in der kommenden Woche in den Landtag eingebracht. Ziel ist es, die Nahversorgung besonders in ländlichen Gebieten zu verbessern.

Die Initiative stammt von den vier CDU-Landtagsabgeordneten aus dem Kreis St. Wendel: Jonas Reiter, Dr. Christopher Salm, Hermann Scharf und Sebastian Schorr. Sie betonen, dass mehr als die Hälfte der saarländischen Bevölkerung in ländlichen Regionen lebt, wo die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs zunehmend schwieriger wird. Viele Ortschaften haben ihre traditionellen Geschäfte verloren, während sich größere Supermärkte dort nicht rentabel betreiben lassen.

Die geplanten digitalen Minimärkte arbeiten ohne Personal und nutzen moderne Zugangs- und Bezahlsysteme. Dadurch können sie durchgehend geöffnet bleiben. „Sie funktionieren ohne Verkaufspersonal, basieren auf digitaler Zutritts- und Kassentechnik und können dadurch rund um die Uhr betrieben werden“, erklären die Abgeordneten. Besonders Menschen im Schichtdienst und berufstätige Eltern würden von den flexiblen Öffnungszeiten profitieren.

Im Landkreis St. Wendel gibt es bereits erfolgreiche Beispiele für solche Konzepte. Die CDU-Politiker kritisieren, dass die SPD-geführte Landesregierung durch strenge Auflagen diese Entwicklung behindere. „Es ist unverständlich, dass die SPD-Alleinregierung mit ihren viel zu restriktiven Vorgaben solche Entwicklungen quasi über Nacht ausgebremst hat“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.

Der Gesetzentwurf sieht eine Ergänzung des bestehenden Ladenöffnungsgesetzes vor. Selbstbedienungsmärkte ohne Personal mit einer Verkaufsfläche von maximal 150 Quadratmetern sollen demnach durchgehend öffnen dürfen. An Sonn- und Feiertagen können die Gemeinden die Öffnung auf mindestens acht zusammenhängende Stunden begrenzen.

Die CDU verweist auf andere Bundesländer wie Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz, wo ähnliche Regelungen bereits existieren. „Es darf nicht sein, dass das Saarland bei innovativen Versorgungsmodellen zurückbleibt“, betonen die Abgeordneten. Das vorgeschlagene Gesetz sei praxisnah und technologieoffen formuliert und schaffe die nötige Rechtssicherheit für Unternehmer.

Die Politiker stellen klar, dass die Minimärkte nicht als Konkurrenz zum herkömmlichen Einzelhandel gedacht sind, sondern als zeitgemäße Ergänzung des Angebots in unterversorgten Gebieten.

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