Mit Inkrafttreten der neuen „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ am gestrigen Tag, den 06. April 2021, gelten auch erweiterte Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeheimen. Das Besuchskonzept der Heime muss mindestens einen täglichen Besuch von zwei Besucherinnen oder Besuchern aus zwei Hausständen ermöglichen. Darüber hinaus sind weitergehende Bestimmungen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie des Personals möglich. Das Gesundheitsministerium hat hierzu Richtlinien erlassen.
„Die Bewohnerinnen und Bewohner in den Alten- und Pflegeheimen benötigen einen besonderen Schutz. Andererseits ist ihr Bedürfnis sowie das der Angehörigen nicht zu vernachlässigen. Daher haben wir die Besuchsregelungen in den Heimen wieder ausgeweitet. Auch Besuche in den Zimmern der Bewohnerinnen und Bewohner sind weiterhin im Rahmen der Besuchskonzepte möglich, um die sozialen und familiären Kontakte zu stärken. Dadurch, dass die von uns erstellten Richtlinien das aktuelle Infektionsgeschehen berücksichtigen, ist eine flexible Anpassung möglich, insbesondere dann, wenn lokale Infektionen ausbrechen“, betont Gesundheitsministerin Monika Bachmann.