Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin haben sich heute auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 31. Januar 2021 verständigt. Damit soll die Corona-Pandemie weiter eingedämmt werden. Sorgen machen den Verantwortlichen vor allem die Situation in den Krankenhäusern und die hohe Zahl an Todesfällen.
„Das Ziel ist weiterhin eine 7-Tage-Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Bund und Länder erneuern die dringende Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger, die Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben“, so die Bundesregierung in einer Mitteilung.
Außerdem werden die Maßnahmen nochmals verschärft. So werden private Treffen nur noch mit einer Person eines anderen Hausstandes stattfinden dürfen (z.B. eine Familie darf noch einen Freund einladen).
KITAS, Kindergärten und Schulen blieben weiter geschlossen. Es wird aber wie bisher eine Notbetreuung geben. „Die Bundesregierung wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird“, heißt es in einer Mitteilung.
Außerdem werden Betriebskantinen geschlossen.
In Landkreisen, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz bei über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, wird der Bewegungsradius der Bürgerinnen und Bürger auf 15km um den Wohnort beschränkt.
Ob alle Regelungen im Saarland übernommen werden, steht noch nicht fest.