Das Landgericht Kaiserslautern hat Andreas S. heute wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zudem hat es die besondere Schwere der Schuld womit eine Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren ausgeschlossen ist.
Es war eine Tat, die nicht nur die Menschen in unserer Region in Schock und Trauer versetzt hat. Ganz Deutschland verfolgte die Nachrichten um den Polizistenmord von Kusel. Am frühen Morgen des 31. Januars wurden der 29-jährige Polizist Alexander K. aus der Gemeinde Freisen und seine Kollegin, die 24-jährige Polizeianwärterin Jasmin B. aus Homburg bei einer Verkehrskontrolle von Andreas S. erschossen.
Besonders erschütternd: Er hat die Morde begangen, um den Tatbestand der Wilderei zu verdecken. In der Nacht erlegte er Wild im Wert von mehreren Tausend Euro – die Polizisten entdeckten dieses bei der Kontrolle in seinem Kastenwagen. Nach einer öffentlichen Fahndung konnten S. und sein damals mutmaßlicher Komplize Florian V. noch am Abend des Tattages in Sulzbach festgenommen werden.
Regelrechte Hinrichtung – S. ermordete beide Polizisten mit Kopfschüssen
Die Staatsanwaltschaft beschrieb den Tathergang wie folgt: Den ersten Schuss gab der heute 39-Jährige nach dem Vorwurf der Anklage überraschend aus der Schrotflinte aus kurzer Entfernung auf den Kopf der Polizeibeamtin ab, die dadurch schwerverletzt und bewusstlos auf die Straße stürzte, so dass der 39-Jährige davon ausging, dass sie tot war. Den zweiten Schuss gab er ebenfalls aus der Schrotflinte aus größerer Entfernung auf den männlichen Polizeibeamten ab, den er am Gesäß traf. Der Polizeibeamte schoss zur Verteidigung mit seiner Dienstpistole. Der 39-Jährige schoss dreimal mit einem Jagdgewehr auf den Polizeibeamten und verletzte ihn jedes Mal schwer. Der letzte Schuss traf den Polizeibeamten am Kopf und war tödlich. Als S. dann die auf der Straße liegende Polizeibeamtin nach für ihn kompromittierenden Notizen durchsuchte, bemerkte er nach dem Ergebnis der Ermittlungen, dass sie noch lebte und gab mit der Schrotflinte einen weiteren Schuss auf ihren Kopf ab.
In rechtlicher Hinsicht warf die Staatsanwaltschaft ihm deshalb einen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie zwei weitere vollendete Morde vor, zusätzlich Widerstand und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte.
Tat begangen, um Jagdwilderei zu vertuschen
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass S. zur Verdeckung der Jagdwilderei handelte, sowie beim zweiten und dritten Tötungsdelikt zur Verdeckung bereits begangener Tötungsdelikte. Ferner haben die Ermittlungen ergeben, dass er zum Zeitpunkt der Tat seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen durch die Jagdwilderei und den Verkauf der Beute erzielte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Polizeibeamten aus Habgier getötet zu haben, um diese illegale Erwerbstätigkeit fortsetzen zu können.
S. war in der Tatnacht nicht alleine unterwegs. Er wurde vom damals 33-jährigen Florian V. zur Jagd begleitet. Ermittlungen ergaben später, das V. keine Schüsse abgegeben hat.