Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft St. Wendel

Zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinsamen Jagdbezirkes der Stadt St. Wendel lädt der Jagdvorsteher alle Jagdgenossen am Freitag, 1. Oktober, 20 Uhr, ins Restaurant „Amigo“ im Saalbau St. Wendel ein Jagdgenosse ist jeder nachweislich eingetragene Eigentümer von Grundstücken im genannten Jagdbezirk, auf
denen die Jagd ausgeübt werden kann. Wird ein Jagdgenosse von einem anderen Genossen vertreten, so ist in der Versammlung eine schriftliche Vertretungsvollmacht vorzulegen. Einzuhalten sind in der momentanen Situation die AHA- und 3G-Regel sowie das Tragen einer OP- beziehungsweise FFP2-Maske bis zum Sitzplatz.

Beschlüsse können unabhängig von der Anzahl der erschienenen Jagdgenossen gefasst werden. Anträge zur Tagesordnung müssen vor Sitzungsbeginn in schriftlicher Form vorliegen Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Anerkennung der Niederschrift; 3. Bericht des Jagdvorstehers; 4. Bericht des Kassierers; 5. Prüfbericht des Genossenschaftsausschusses, 6. Aussprache zu den Berichten; 7. Genehmigung der Jahresrechnung 2019 und 2020; 8.
Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassierers; 9. Verwendung der Jagdpacht; 10. Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2020 und 2021; 11. Aufstellung eines Planes zum Freischneiden von Hecken und Sträuchern; 12. Verschiedenes.

Die Niederschrift der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft St. Wendel kann in der Zeit vom 22. Oktober bis 15. November beim Jagdvorsteher Frank Egler nach telefonischer Terminvereinbarung (Telefon: 0 68 51/8 25 72) eingesehen werden.


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