Derzeit sorgt eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft für Kopfschütteln im St. Wendeler Land. Nachdem eine Rettungswagenmannschaft des DRK bei einem Einsatz übel beschimpft und angegriffen wurden, stellten die Ermittlungsbehörden das Verfahren gegen die Täter ein.
Das Deutsche Rote Kreuz schrieb dazu:
„Notfallsanitäter sind „Arschlöcher“ und „Wichser“ – Staatsanwältin: Verfolgung „nicht im öffentlichen Interesse“
Im Rettungsdienst muss man ziemlich viel aushalten – erst recht, wenn verbale Entgleisungen nicht einmal ein Nachspiel haben. Dann nutzen auch die Kampagnen des Innenministers rein gar nichts.
Der Fall: Der DRK Rettungsdienst wird im Landkreis Saarlouis zu einem Notfalleinsatz in eine Gaststätte gerufen, mit dabei auch ein Notfallsanitäter aus St. Wendel . Die Einweiserin an der Straße winkt den Rettungswagen herbei und ist auf Anhieb unfreundlich: „Das wird aber auch Zeit – schafft euch jetzt da rein“, sagt die Dame. Die Kollegen bitten darum, man möge sich beruhigen und bekommen zur Antwort: „Halt die Fresse – und schieb deinen Arsch da rein.“
Während der Patientenversorgung, eine Seniorin war kollabiert, gingen die Beleidigungen weiter. „Macht schon, ihr Wichser“, sagte die Frau und stuppste die Notfallsanitäter. „Was ist denn mit euch Arschlöchern“, fuhr sie fort. Dann kam die herbeigerufene Polizei. „Die hilft Euch auch nicht ihr Pussys“, sagte die Frau und drohte mit körperlicher Gewalt: „Ich box euch weg.“ Die Polizei nahm Anzeigen auf.
Der Brief der Staatsanwaltschaft Saarbrücken setzt aber noch eins drauf. Er liegt „DRK im Saarland“ vor. Dort heißt es: „Der Anzeige wird mangels öffentlichen Interesses keine Folge gegeben.“ Das Verfahren 06s 1316/19 werde eingestellt.
Der Rechtsfrieden sei nicht gestört und eine Strafverfolgung kein „Anliegen der Allgemeinheit“. Da der Rettungseinsatz einer nahen Verwandten der Beschuldigten gegolten habe, sei diese aufgeregt gewesen – alkoholisiert außerdem. Die Beschuldigte habe angegeben, sich zu schämen.
Das reichte der Staatsanwaltschaft, um die Akte vom Stapel zu nehmen. Der Brief der Staatsanwältin hat bei den Kolleginnen und Kollegen im Rettungsdienst wenig Verständnis gefunden.“
Justizminister Strobel erklärt darauf hin am Dienstag, 18. Februar: „Beleidigung und Beschimpfung sind verbale Angriffe. Die Behinderung von Rettungssanitätern ist ebenso verwerflich wie der Angriff auf Mitarbeiter eines Jobcenters, auf Justizvollzugsbeamte, Justizwachtmeister, Feuerwehrleute und Polizisten! Ob die Angegriffenen im öffentlichen Dienst tätig sind oder im Rahmen eines privaten Arbeitsverhältnisses ihren wertvollen Dienst im Interesse der Gesellschaft tun, ist dabei völlig unerheblich. Ich habe daher veranlasst, dass die Handlungsrichtlinie, die bislang für Verfahren gilt, bei denen Polizeibeamte Opfer von Straftaten geworden sind, dahingehend überprüft wird, dass die Regelungen auf alle Personen erweitert werden, die im öffentlichen Interesse tätig sind und dabei Opfer von Straftaten werden. Die Behinderung von Personen, die eine öffentliche Aufgabe – bis hin zur Rettung von Menschenleben – wahrnehmen, gefährdet den gesellschaftlichen Frieden. Der Staat hat hier eine Schutzpflicht“