Ab heute, dem 1. März 2023 wird die Corona Verordnung des Saarlandes geändert, wie die saarländische Landesregierung gestern im Ministerrat beschlossen hat. Die Verordnung bleibt bis einschließlich 7. April 2023 in Kraft.
Aufgrund der Aussetzung der entsprechenden Regelungen im Infektionsschutzgesetz entfallen ab dem 1. März 2023 die Testpflichten für Mitarbeiter:innen, Besucher:innen und Patient:innen in vulnerablen Einrichtungen. Die Regelungen zum Testregime wurden entsprechend aus der saarländischen Corona Verordnung gestrichen. Für Besucher:innen von Krankenhäusern, Rehakliniken, voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen sowie Arztpraxen gilt jedoch weiterhin voraussichtlich bis zum 7. April 2023 die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Für das Personal wird diese Pflicht ausgesetzt.
Die Corona Verordnung des Saarlandes umfasst nun hauptsächlich die Absonderungsregelungen sowie die Regelungen zu absonderungsersetzenden Schutzmaßnahmen. Das bedeutet, dass Personen, die mittels Antigen- oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden oder sich selbst positiv getestet haben, weiterhin eine FFP2-Maske tragen müssen, wenn sie sich außerhalb ihrer Wohnung aufhalten.
Die Maskenpflicht entfällt jedoch
- unter freiem Himmel, wenn ein durchgehender Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann
- in Innenräumen, in denen sich keine anderen Personen aufhalten oder in absehbarer Zeit aufhalten werden
- für Kinder, die noch nicht eingeschult sind
- aus sonstigen zwingenden Erfordernissen
Kinder bis einschließlich 10 Jahren dürfen alternativ auch eine OP-Maske tragen.