Die rund 790 Bauarbeiter im Landkreis St. Wendel können beruhigt in die kalte Jahreszeit blicken: Niemand muss seinen Job an den sprichwörtlichen „Winter-Nagel“ hängen. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) gibt Entwarnung und weist auf das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) hin, das ab dem 1. Dezember greift. Es ermöglicht den Betrieben, ihre Beschäftigten auch bei wetterbedingtem Stillstand auf den Baustellen weiter zu bezahlen. „Arbeitsverträge und Löhne laufen weiter, selbst wenn Eis und Schnee die Arbeit auf dem Bau unmöglich machen“, erklärt Ute Langenbahn, Vorsitzende der IG BAU Saar-Trier.
Das Saison-Kug, früher bekannt als Schlechtwettergeld, wird von der Arbeitsagentur gezahlt und deckt bis zu 67 Prozent des Nettolohns der betroffenen Mitarbeiter. Diese Regelung, die bis März gilt, soll Entlassungen verhindern und zugleich den Fachkräftemangel in der Branche abfedern. „Das ist eine echte ‚Winter-Brücke‘, die möglichst viele der 68 Baubetriebe im Landkreis nutzen sollten“, so Langenbahn weiter. „Selbst bei frostigen Temperaturen bleibt so erfahrenes Personal erhalten – für viele Unternehmen ein entscheidender Vorteil, wenn es im Frühjahr wieder losgeht.“
Flexibilität für Betriebe, Sicherheit für Mitarbeiter
Für die Unternehmen im Baugewerbe bringt die Regelung Vorteile: Sie können flexibel auf wetterbedingte Ausfälle reagieren und müssen die Arbeitsagentur lediglich nachträglich über die geleisteten Arbeitsstunden informieren. „Das erspart den Betrieben viel Papierkram und ermöglicht eine unkomplizierte Abwicklung“, betont Langenbahn. Sie ruft die Unternehmen dazu auf, die Möglichkeit zu nutzen, anstatt Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit zu schicken.
Bevor jedoch das Saison-Kug beantragt werden kann, sind die Betriebe verpflichtet zu prüfen, ob ihre Mitarbeiter in anderen Bereichen eingesetzt werden können – beispielsweise für Arbeiten in Innenräumen. Auch bestehende Arbeitszeitkonten und Resturlaubstage müssen ausgeschöpft werden.
Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten
Das Saison-Kurzarbeitergeld kommt nicht nur den Beschäftigten zugute, die während der Wintermonate eine verlässliche Einkommensquelle behalten, sondern auch den Unternehmen. „Die Betriebe können im Frühjahr ohne Verzögerung mit eingespieltem Personal starten und sparen sich zeitaufwändige Neueinstellungen“, erklärt Langenbahn.
Profitieren können Betriebe aus dem Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk sowie dem Garten- und Landschaftsbau. Während die Schlechtwetterregelung in den meisten Branchen ab Dezember greift, begann sie für das Gerüstbaugewerbe bereits im November.
Quelle: IG Bau