Arbeitsagenturen führen 2G-Regel für persönliche Gespräche ein

Symbolbild

In den Häuern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln. Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, den 25. November 2021 bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.

Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung wahrnehmen. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden möglich.

Viele Anliegen können einfach und unkompliziert online über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigt werden. Ausführliche Informationen zu den e-Services sind unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices zu finden.

Die lokalen Sonderrufnummern der Arbeitsagenturen bleiben weiterhin geschaltet. Kundinnen und Kunden können die Agentur für Arbeit Saarland sowohl über die gebührenfreie Servicerufnummer 0800 4 5555 00 als auch über die lokale Rufnummer 0681 – 944 6000 erreichen.

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