Ziel der Aktion Wasserzeichen ist die Entsiegelung von Flächen sowie die Einleitung von Regenwasser aus befestigten Flächen in die Kanalisation. Die Kreisstadt kann hierfür ab sofort Fördermittel zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung an die St. Wendeler Bürger weiterreichen – beispielsweise für Retentionszisternen, wasserdurchlässige Oberflächen-Beläge oder Mulden-Rigolen-Systeme. Diese Förderangebote sollen zum Mitmachen anregen. Das Ergebnis: Kläranlagen und Kanäle werden vom Regenwasser entlastet und das Grundwasser angereichert.
Bürgermeister Peter Klär zeigt sich erfreut über das Förderprogramm des saarländischen Umweltministeriums: „Wir schaffen so nochmals Anreize für die Bürgerinnen und Bürger, der Versiegelung von Flächen entgegenzuwirken und etwas für den Insekten- und Naturschutz zu tun.“ Ein positiver Nebeneffekt sei zudem die verminderte Nutzung der Abwasserkanäle. Dies kann bei künftigen Starkregenereignissen zu einer Entlastung der Kanäle beitragen und somit das Überlaufen verhindern.
Auf einen Blick:
Der Stadtrat der Kreisstadt St. Wendel verabschiedete in seiner Sitzung am 15.Juli das Förderprogramm. Personen mit Grundbesitz in der Kreisstadt St. Wendel können beim Umweltamt der Kreisstadt unter der Telefonnummer 06851-809 – 1922 oder unter der E-Mail-Adresse umwelt@sankt-wendel.de weitere Informationen erhalten und sich beraten lassen. Das Förderprogramm ist auf der Homepage der Kreisstadt (www.sankt-wendel.de) verfügbar und kann auch per Post an Interessierte versendet werden.
Förderfähig sind folgende vier Maßnahmen (Auszug aus dem Förderprogramm):
1. Entsiegelung:
Umwandlung von versiegelten, am öffentlichen Mischwasserkanal angeschlossenen Flächen in versickerungsfähige Flächen.
2. Versickerung:
Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser, welches aktuell über einen Mischwasserkanal abgeleitet wird, (z.B. von Dachflächen, Terrassen, PKW-Stellplätzen) auf dem eigenen Grundstück.
3. Regenwasserrückhaltung:
Dies beinhaltet die Zwischenspeicherung von Niederschlagsabfluss in einem Speicher (z.B. Retentionszisterne, Rigole) mit einem Mindestvolumen von 3 m³ pro 100 m² abgekoppelter Fläche und einer mittels Drosselorgan auf 2,0 l/s gedrosselten Einleitung in eine Mischwasserkanalisation oder eine Versickerung.
4. Getrennte Ableitung (offen oder geschlossen) in ein Oberflächengewässer
Als förderungsfähig werden nur solche Maßnahmen anerkannt, deren Durchführung bzw. Errichtung mit den geltenden rechtlichen und fachtechnischen Regelungen übereinstimmen. Bei Veränderungssperre nach BauGB sowie bei Missständen oder Mängeln.
Weitere Informationen, z.B. die maximale Höhe der Förderung, gibt es beim Umweltamt der Kreisstadt St. Wendel.