Seit der Überarbeitung des Berufsbildungsgesetzes, die am 1. Januar 2020 in Kraft trat, hat sich der Zugang zur Teilzeitausbildung erheblich erweitert. Diese Neuregelung ermöglicht es nun allen Interessierten, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren, vorausgesetzt, der Ausbildungsbetrieb stimmt zu. Des Weiteren sind Umschulungen in Teilzeit durch die Agentur für Arbeit und die Jobcenter zugänglich. Ein weiterer bedeutender Aspekt der Neuregelung ist die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung.
Um über diese neuen Wege und Möglichkeiten zu informieren, findet die Veranstaltung „Teilzeitausbildung im Landkreis Sankt Wendel“ statt. Diese wird am Dienstag, den 14. November, von 10 bis 12 Uhr im Kulturzentrum St. Wendel-Alsfassen in der Dechant-Gomm-Straße 4 abgehalten.
Die Veranstaltung bietet eine Expertenrunde, die über die Möglichkeiten der Teilzeitausbildung und die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert. Zudem werden sich verschiedene Ausbildungsanbieter und Ausbildungsträger präsentieren, die weitere Einblicke in das Thema geben.
Interessierte, die an der Veranstaltung teilnehmen möchten, werden gebeten, sich per E-Mail unter h.hoefer-kunz@lkwnd.de anzumelden.





