Maskenpflicht im ÖPNV bleibt

Corona Verordnung des Saarlandes um vier Wochen verlängert

Im heutigen Ministerrat wurde entschieden, die Corona Verordnung des Saarlandes ab Samstag den 14. Januar 2023 mit kleineren inhaltlichen und redaktionellen Anpassungen um vier Wochen zu verlängern. Die Verordnung ist bis einschließlich 10. Februar 2023 gültig.

Vor allem an Orten, wo viele Personen auf engstem Raum zusammenkommen trage eine Mund-Nasen-Bedeckung nachweislich dazu bei Infektionsketten zu vermeiden. Daher hat sich der Ministerrat dazu entschieden, die Maskenpflicht im ÖPNV weiterhin aufrecht zu erhalten.

Änderungen ab Samstag

Im Saarland gilt seit dem 10. Dezember 2022 anstelle der Isolationspflicht eine durchgehende Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Wer mittels Selbsttest, Schnelltest oder PCR-Test positiv getestet wurde, ist demnach verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder im Alter bis zu 10 Jahren können ab Inkrafttreten der Verordnung am kommenden Samstag alternativ auch eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) tragen.

Darüber hinaus können ab Inkrafttreten der Verordnung positiv getestete Schüler:innen, parallel zu den bereits geltenden Regelungen im Schulbetrieb, auch an Abschlussprüfungen unter Einhaltung der Maskenpflicht teilnehmen.

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