Innenminister Jost stellt neues Polizeigesetz vor – Drohnenabwehr, Handyblitzer und Datenanalyse geplant

Symbolbild

Die saarländische Landesregierung will das Polizeirecht grundlegend überarbeiten. Innenminister Reinhold Jost hat den Entwurf eines zweiten Polizeirechtsänderungsgesetzes (PRÄnG II) vorgelegt, mit dem die Polizei neue Befugnisse für veränderte Bedrohungslagen und technische Entwicklungen erhalten soll. Dabei sollen gleichzeitig die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben.

„Sicherheit braucht einen modernen Rechtsrahmen. Wir geben unserer Polizei die Instrumente, die sie für neue Gefahren und neue Technik braucht – klar geregelt, verfassungsfest und mit starken Schutzmechanismen für die Bürgerinnen und Bürger“, erklärt Jost.

Ein zentraler Baustein des Entwurfs betrifft die automatisierte Datenanalyse. Hierfür soll eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Allerdings gelten enge Voraussetzungen: Es müssen konkrete Anlässe vorliegen, die verwendeten Datenbestände sind klar definiert, Suchvorgänge müssen manuell ausgelöst werden und es gelten strikte Datenschutzvorgaben. Eine eigenständige Bewertung von Sachverhalten durch Maschinen ist ausdrücklich ausgeschlossen. „Wir entscheiden uns für beides: für eine handlungsfähige Polizei und für einen starken Rechtsstaat. Genau deshalb schreiben wir Befugnisse nicht möglichst weit, sondern so präzise wie nötig“, so der Innenminister.

Darüber hinaus reagiert der Gesetzentwurf auf die zunehmende Bedeutung von Drohnen. Die Polizei soll bei Gefahren durch unbemannte Flugsysteme über eine eindeutige Rechtsgrundlage verfügen. Gleichzeitig werden bereits in der Praxis bewährte Einsatzmöglichkeiten mobiler Sensorträger – etwa für die Suche nach vermissten Personen, die Dokumentation von Unfall- und Tatorten oder besondere Einsatzlagen – rechtlich klar eingeordnet.

Auch die Verkehrssicherheit spielt in dem Entwurf eine Rolle. Technische Überwachungsmaßnahmen wie sogenannte Handyblitzer sollen ermöglicht werden. Kommunale Ordnungsdienste erhalten zudem bessere Möglichkeiten zum Eigenschutz und zur Verkehrsüberwachung.

Neu ist außerdem ein Gebührentatbestand für kommerzielle Hochrisikoveranstaltungen: Wenn aufgrund einer Veranstaltung zusätzliche Polizeikräfte eingesetzt werden müssen, können die Kosten künftig den Veranstaltern in Rechnung gestellt werden. Zusätzlich setzt das Gesetz europäische Vorgaben für den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden um.

Jost betont: „Mit diesem Entwurf bringen wir das saarländische Polizeirecht auf die Höhe der Zeit. Wir schaffen Rechtssicherheit für diejenigen, die jeden Tag für unsere Sicherheit arbeiten – und klare rechtsstaatliche Leitplanken für diejenigen, deren Rechte berührt werden. Unser Anspruch ist klar: Die Polizei darf technisch nicht hinter Kriminelle zurückfallen – der Rechtsstaat aber auch nicht hinter der Technik.“

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