Schulische Inklusion im Saarland: CDU-Fraktion fordert grundlegende Neuaufstellung

Symbolbild

Die CDU-Landtagsfraktion im Saarland hat einen umfassenden 5-Punkte-Plan vorgelegt, mit dem die schulische Inklusion im Land von Grund auf neu aufgestellt werden soll. Nach Einschätzung der Fraktion sei nicht die Idee der Inklusion gescheitert, sondern deren bisherige Umsetzung. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin Jutta Schmitt-Lang sowie der Bildungsexperte Frank Wagner stellten die Forderungen vor.

Im Kern kritisiert die CDU-Fraktion, dass Kinder mit Förderbedarf an Regelschulen viel zu wenig sonderpädagogische Unterstützung erhalten. Die Zahlen, die die Fraktion vorlegt, zeichnen ein deutliches Bild: Einer Grundschulklasse stehen rechnerisch nur rund 2 Stunden und 20 Minuten pro Woche durch eine Förderschullehrkraft zur Verfügung, einer Gemeinschaftsschulklasse knapp drei Stunden. Ein Teil dieser ohnehin knappen Zeit fließt zudem in Beratung, Förderplanung, Organisation und Vertretungsunterricht. „Ein Kind ist nicht deshalb gut gefördert, weil es statistisch in einer Regelklasse geführt wird. Entscheidend ist, was im Unterricht tatsächlich bei ihm ankommt“, erklärten Schmitt-Lang und Wagner. Das Bildungsministerium, das seit 2012 in SPD-Hand liege, habe es nicht geschafft, die nötigen personellen und strukturellen Voraussetzungen zu schaffen.

Bereits in der damaligen Pilotphase der Inklusion hatte sich gezeigt, dass eine Doppelbesetzung mit zwei pädagogischen Fachkräften in besonders anspruchsvollen Situationen notwendig ist. Diese wurde erprobt und fachlich als sinnvoll bewertet, in der Fläche jedoch nie eingeführt. Im Schuljahr 2012/13 standen pro integrativ beschultem Kind rechnerisch nur 1,67 Unterrichtsstunden sonderpädagogischer Förderung pro Woche zur Verfügung – rund 75 Minuten. Im Schuljahr 2025/26 stehen den Grundschulen 154,0 und den Gemeinschaftsschulen 125,1 Förderschullehrkräfte in Vollzeitstellen zur Verfügung, verteilt auf 1.781 Grundschulklassen und 1.172 Gemeinschaftsschulklassen. Sind mehrere Kinder mit Unterstützungsbedarf in einer Klasse, müssen sie sich die knappe Zeit teilen.

Gleichzeitig wachsen die Förderschulen: Im Schuljahr 2025/26 besuchten bereits 4.101 Kinder eine Förderschule – 5,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Seit Einführung der inklusiven Schule 2014/15 stieg die Zahl der Förderschüler um 18,6 Prozent, während die Gesamtschülerzahl im Saarland nahezu gleich blieb. Für 2026/27 erwartet das Bildungsministerium einen weiteren Anstieg. Besonders stark wächst der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit 1.021 Schülerinnen und Schülern. Auch in den Bereichen emotionale und soziale Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung steigen die Zahlen, wobei die Unterstützungsbedarfe komplexer werden, etwa bei geistiger Entwicklung in Verbindung mit frühkindlichem Autismus.

Trotz dieser steigenden Schülerzahlen wurden die Förderschulen nach Darstellung der CDU über Jahrzehnte als Personalreserve für die inklusive Beschulung genutzt. Insgesamt seien 235 Planstellen aus dem Förderschulbereich zu Grund- und Gemeinschaftsschulen verlagert worden. Hinzu kämen 13 Stellen aus dem Bereich der früheren Gesamtschulen sowie rund 50 Förderschullehrkräfte, die an inklusiven Schulen eingesetzt werden. Damit fehlten den Förderschulen rechnerisch rund 285 Stellen. Zusätzlich arbeiteten Förderschullehrkräfte im Umfang von 21,69 Vollzeitstellen an anderen Einrichtungen wie dem Bildungscampus, dem Bildungsministerium und der Universität. „Die Förderschulen laufen voll, werden personell geschwächt und seit Jahren planerisch vernachlässigt. Statt verlässlicher Schulentwicklung gibt es vielerorts Container, Außenstellen und Notlösungen. Das ist Mangelverwaltung zulasten der Kinder, ihrer Eltern und der Beschäftigten“, so die CDU-Politiker.

Zwischen 1986/87 und 2004/05 habe sich die Schüler-Lehrer-Relation an Förderschulen infolge des Personalentzugs bereits um 16,6 Prozent verschlechtert. Mehrfach seien die Vorgaben für die Personalausstattung herabgesetzt worden – anders als an anderen Schulformen seien diese Einschnitte bis heute nicht zurückgenommen worden. Zudem verfügten Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien über eine mobile Lehrerreserve für Krankheits- und Vertretungsfälle, Förderschulen hingegen nicht. Rund die Hälfte der Klassen an Förderschulen für geistige Entwicklung werde nicht von Förderschullehrkräften, sondern von pädagogischen Fachkräften oder Erzieherinnen und Erziehern geleitet. Einen eigenen Lehramtsstudiengang für Sonderpädagogik gibt es im Saarland weiterhin nicht.

Ein weiterer Kritikpunkt der CDU betrifft die fehlende verbindliche Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Seit dem Schuljahr 2014/15 werde bei inklusiv unterrichteten Kindern der Förderbedarf nicht mehr verbindlich festgestellt. Nach einer Untersuchung des Wissenschaftszentrums Berlin im Auftrag der Bertelsmann Stiftung sei das Saarland damit bundesweit ein Sonderfall. Auch die saarländische Schulstatistik weise inklusiv unterrichtete Kinder nicht gesondert aus. „Wer Förderbedarfe nicht verbindlich feststellt, schafft keine moderne Inklusion, sondern verschleiert das tatsächliche Ausmaß der notwendigen Unterstützung“, kritisierten Schmitt-Lang und Wagner. Die CDU-Fraktion habe zentrale Informationen durch mehr als 100 parlamentarische Anfragen zusammentragen müssen, wobei bis heute nicht alle Fragen beantwortet seien.

Auch die hohe Zahl von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern sieht die Fraktion als Zeichen einer Fehlentwicklung. Im Schuljahr 2025/26 waren insgesamt 2.128 Schulbegleiter an saarländischen Schulen tätig – 1.625 an inklusiven Schulen und 503 an Förderschulen. Zum Vergleich: Im gesamten saarländischen Schulwesen gibt es rund 9.500 Lehrkräfte. Die CDU betont, dass Schulbegleiter zwar wichtige Arbeit leisteten, etwa bei Orientierung, Kommunikation, Mobilität oder Pflege, sie seien jedoch keine Förderschullehrkräfte und könnten keine pädagogische oder sonderpädagogische Förderung ersetzen. Unterricht, Diagnostik, Förderplanung und Leistungsbewertung müssten in den Händen qualifizierter Lehr- und Fachkräfte bleiben. „Die hohe Zahl der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter darf deshalb nicht darüber hinwegtäuschen, dass Lehrkräfte und sonderpädagogische Fachkräfte vielerorts nicht ausreichend Zeit für die notwendige individuelle Förderung haben“, heißt es in dem Papier.

Bis heute sei zudem weder in einem Gesetz noch in einer Rechtsverordnung festgelegt, wie viele zusätzliche Fachkräfte inklusive Schulen mindestens erhalten müssen. Die CDU-Fraktion hält die derzeitige Praxis für nicht vereinbar mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach grundlegende Fragen, die über die Erfüllung eines Bildungsanspruchs entscheiden, durch Gesetz oder Verordnung geregelt werden müssen. Nach dem Grundgesetz dürften inklusiv unterrichtete Kinder nicht schlechter gefördert werden als Kinder an Förderschulen.

Der 5-Punkte-Plan der CDU umfasst im Kern: eine ehrliche Überprüfung der Inklusionsverordnung, eine verbindliche Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, gesetzlich geregelte Mindeststandards für die Personalausstattung, mehr Förderschullehrkräfte unmittelbar bei den Kindern, eine klare Abgrenzung der Schulbegleitung, eine bessere personelle und planerische Absicherung der Förderschulen sowie mehr zielgerichtete Förderung bereits vor der Einschulung. „Unser Ziel ist nicht weniger Inklusion, sondern eine wirksame Inklusion, die beim Kind ankommt. Es gilt: So viel gemeinsame Beschulung wie möglich – so viel spezialisierte Förderung wie nötig. Nicht Ideologie darf über den Lernort entscheiden, sondern das Wohl des Kindes und die Qualität der Förderung“, erklärten Schmitt-Lang und Wagner. Die CDU-Fraktion kündigte an, eigene Initiativen für wirksame Förderung, mehr Transparenz und starke Förderschulen in den Landtag einzubringen.

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