Tholey-Beilstein: Zwei 261 Meter hohe Windräder ohne Artenschutzprüfung genehmigt

Foto: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Die VSE AG hat die Genehmigung erhalten, auf dem Beilstein bei Tholey zwei Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben. Der entsprechende Bescheid trägt das Datum vom 26. März 2026. Die beiden Anlagen des Typs Vestas V 172 sollen auf den Gemarkungen von Hasborn-Dautweiler und Theley im Landkreis St. Wendel entstehen. Jedes der beiden Windräder erreicht eine Gesamthöhe von 261 Metern bei einer Nabenhöhe von 175 Metern und leistet 7,2 Megawatt – zusammen also rund 14,4 Megawatt.

Den Antrag für das Projekt hatte die VSE AG bereits im Dezember 2024 gestellt. Das Genehmigungsverfahren lief auf Grundlage vereinfachter Regeln ab, die das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für ausgewiesene Windenergiegebiete vorsieht. Konkret bedeutet das: Über den Antrag wurde ohne artenschutzrechtliche Prüfung und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung beziehungsweise Umweltverträglichkeitsvorprüfung entschieden.

Dass am Beilstein Windräder entstehen könnten, ist dabei keine neue Idee. Bereits vor Jahren hatten andere Betreiber Pläne für den Standort verfolgt. Diese scheiterten seinerzeit jedoch an Bedenken zum Artenschutz – unter anderem wegen des Vorkommens von Rotmilan und Schwarzstorch in dem Gebiet. Die nun erteilte Genehmigung stützt sich auf die seitdem geänderte Rechtslage, die den Ausbau der Windenergie in dafür vorgesehenen Gebieten erleichtern soll.

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