Landesregierung verankert Integrationsstrukturen per Gesetz dauerhaft

Symbolbild

Die saarländische Landesregierung hat den Entwurf des Saarländischen Integrations- und Teilhabegesetzes (InTG SL) im Ministerrat beschlossen. Damit werden erstmals zentrale Grundsätze und Strukturen der Integrations- und Teilhabepolitik des Landes verbindlich gesetzlich festgeschrieben. Das Gesetz soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte am gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben im Saarland nachhaltig stärken.

Das Gesetz baut auf der Anfang des Jahres verabschiedeten Integrations- und Teilhabestrategie des Saarlandes auf und überführt deren Leitlinien in verbindliches Recht. Es enthält Regelungen zur Erstaufnahme und Orientierung, zu Beratung und Sprachförderung, zu Bildung und Arbeitsmarktintegration, zum diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie zur politischen und gesellschaftlichen Teilhabe. Darüber hinaus werden bestehende Strukturen wie der Landesrat für Integration und Teilhabe sowie die Stelle der oder des Landesintegrationsbeauftragten dauerhaft und legislaturübergreifend verankert.

Sozialminister Magnus Jung erklärte dazu: „Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gelingt nur, wenn Fördern und Fordern Hand in Hand gehen. Mit dem Integrations- und Teilhabegesetz schaffen wir erstmals einen verbindlichen Rahmen für eine moderne Integrationspolitik im Saarland. Wir stärken damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte, fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt und schaffen zugleich klare Erwartungen an Eigeninitiative, Spracherwerb und die aktive Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben.“

Im nächsten Schritt soll die Landesregierung das Gesetz im Juni in den Landtag einbringen. Die Integrations- und Teilhabestrategie ist unter www.saarland.de/integrationsstrategie abrufbar.

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