1.Mai am Bostalsee: Landkreis und Polizei kündigen verstärkte Kontrollen an

Auch in diesem Jahr wird die Polizei am 1. Mai gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Nohfelden und einer Security-Firma auf dem Gelände des Freizeitzentrums Bostalsee sowie auf bekannten Zuwegen verschärft kontrollieren. Die Gemeinde Nohfelden wird am 1. Mai zudem auf den Zuwegen zum Bostalsee Müllsammelbehälter platzieren.

Da es immer häufiger Kinder und Jugendliche sind, die sich selbst gefährden oder infolge des Alkoholkonsums zur Gefahr für andere werden, wird auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, insbesondere auf die Bestimmungen zum Umgang mit Alkohol, hingewiesen. Erziehungsberechtigte – in der Regel sind dies die Eltern – sollen wissen, dass in der Öffentlichkeit für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein absolutes Alkoholverbot besteht. Jugendlichen, die 16 aber noch keine 18 Jahre alt sind, ist der Konsum aller branntweinhaltigen Getränke untersagt.

Gleichzeitig wird an Verantwortliche in Supermärkten, Tankstellen oder Gaststätten appelliert, das für alkoholische Getränke bestehende Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche zu beachten. Verstöße gegen dieses Verbot stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeld geahndet werden.

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