Weniger Fluglärm: Innenminister Bouillon und Generalleutnant Zorn informieren über Maßnahmen

Bei einem Treffen in Saarbrücken am vergangenen Freitag haben Innenminister Klaus Bouillon (CDU) und Generalleutnant Eberhard Zorn als Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung gemeinsame Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms über dem Saarland vorgestellt. Gerade im St. Wendeler Land hatten in der Vergangenheit mehrfach Bürgerinnen und Bürger über Fluglärm geklagt. Der Kreistag hatte zur Reduzierung des militärischen Fluglärms über der „Tourismusregion St. Wendeler Land“ sogar eine Resolution verfasst.

„Wir können nach den Gesprächen, die sehr intensiv, aber vor allem konstruktiv verlaufen sind, konkrete Möglichkeiten zur Verringerung des Fluglärms präsentieren“, erklärt Minister Bouillon zufrieden. „Das zeigt, dass wir zusammen mit dem Verteidigungsministerium zukunftsweisend für unsere Region eine gemeinsame Linie verfolgen. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.“

Zudem bestätigte der Innenminister, dass, wie in der vergangenen Woche bereits bekannt gegeben wurde,  der grenzüberschreitende französisch-deutsche militärische Übungsluftraum EUC 22 vom Tisch sei.

Bouillon dazu: „Eine entsprechende Umsetzung ist wegen der Ablehnung auf französischer Seite gescheitert. Es ist nicht damit zu rechnen, dass das Thema in naher Zukunft nochmals akut wird.“

Zu den viel diskutierten Veränderungen im grenzüberschreitenden Luftraum über dem Übungsgebiet POLYGONE sagte der Minister, dass dieses Übungsgebiet in seiner Fläche unverändert weiter bestehen bleibt. Der französische Anteil der POLYGONE ist nicht geschlossen. „Die in der Öffentlichkeit geäußerten Bedenken einer Zunahme des Fluglärms auf der deutschen Seite sind daher unbegründet“, erklärt der St. Wendeler Klaus Bouillon.

Die Ergebnisse zur Fluglärm-Reduktion im Überblick:

Stichprobenartige Überprüfung des Flugbetriebes

Das Bundesverteidigungsministerium wird mehrmals im Jahr, unter Nutzung der mobilen Komponenten der Zentralen Flugüberwachung, die stichprobenartige Überprüfung des Flugbetriebes vor Ort umzusetzen und durch Öffentlichkeitsinformation begleiten. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse werden dem Ministerium für Inneres und Sport für eine Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Die Überprüfungen erfolgen unangekündigt und sollen nach Rücksprache mit dem Innenministerium insbesondere in den Bereichen durchgeführt werden, in denen ein besonders hohes Beschwerdeaufkommen zu verzeichnen ist.

Bei der Überprüfung wird neben der Flughöhe auch die Geschwindigkeit überprüft und die Identifizierung der Flugzeuge ermöglicht. Es handelt sich praktisch um ein modernes Verkehrsüberwachungssystem für Flugzeuge. Dadurch wird eine für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare und transparente Kontrolle sichergestellt. Die weiterhin kontinuierlich oder aufgrund von Beschwerden oder Meldungen stattfindenden internen Kontrollen des Ministeriums bleiben hiervon selbstverständlich unbenommen.

Innenminister Klaus Bouillon kündigte an, in naher Zukunft selbst an einer solchen Kontrolle teilzunehmen, um sich ein eigenes Bild von den Abläufen und insbesondere auch von den Ergebnissen machen zu können. Der Minister: „Dadurch entsteht die Möglichkeit, in Echtzeit zu überprüfen, ob sich die Pilotinnen und Piloten über dem Saarland auch tatsächlich an die Vorschriften halten. Zu diesem Termin werden wir auch Vertreter der Presse herzlich einladen.“

Verteilung des Flugbetriebes

Die TRA LAUTER (205/305) ist in vier Quadranten (A, B, C, D) aufgeteilt. Bei einer Überprüfung wurde festgestellt, dass die Quadranten A und D, unter denen das Saarland liegt, im Vergleich zu den Quadranten B und C (Rheinland-Pfalz) stärker belastet sind. Das Bundesministerium hat zugesichert dafür zu sorgen, dass in Zukunft eine gleichmäßige Verteilung des Flugbetriebes auf alle vier Quadranten erfolgt.

Fallweise Anhebung der Untergrenze der TRA LAUTER

Die zulässige niedrigste Flughöhe für Übungsflüge innerhalb der TRA LAUTER liegt bei ca. 3000 Metern. Da diese Höhe jedoch nicht für alle Übungsflüge notwendig ist, hat das Bundesverteidigungsministerium nach entsprechender Prüfung zugesagt, eine Anweisung zu treffen, dass die Untergrenze der Flughöhe fallweise auf 4000 bis 5000 Meter zu erhöhen ist, wenn dazu bei einem Übungsflug keine besonderen organisatorischen oder übungstaktischen Gründe entgegenstehen. Die hierdurch erreichte Durchführung von Übungsflügen in größerer Höhe wird somit auch zu einer Reduzierung der Lärmbelastung führen.

Generalleutnant Eberhard Zorn verkündete: „Des Weiteren setzt das Bundesverteidigungsministerium die bereits laufende Prüfung weiterer Möglichkeiten, die zu einer Entlastung des militärischen Fluglärms über dem Saarland führen können, fort.“

Zorn: „Wir werden im Interesse der Menschen im Saarland und in Rheinland-Pfalz am Ball bleiben. Bei allen Maßnahmen werden wir darauf achten, die Belange der Bevölkerung mit der Notwendigkeit zur Durchführung von militärischen  Übungsflügen in Einklang zu bringen.  Wir werden weitere Optionen prüfen – müssen dabei aber darauf achten, die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte nicht zu beeinträchtigen.“

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