Schwimmen wieder möglich

Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit Änderungen verlängert

Symbolbild

In der heutigen Ministerratssitzung hat die saarländische Landesregierung die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie um weitere zwei Wochen verlängert. Die Verordnung tritt am 17.Mai 2021 in Kraft und am 30. Mai außer Kraft.

Schwimmbäder dürfen zum Zwecke der Ausbildung und des Trainingsbetriebes von Rettungsschwimmern, der Ausbildung von Schwimmlehrern und für Schwimmkurse für Anfänger öffnen. Anfängerkurse dürfen mit höchstens zehn Teilnehmenden stattfinden und ein negativer Test muss nachgewiesen werden. Kinder unter zehn Jahren dürfen hierbei von einem Sorgeberechtigten oder einer von dieser beauftragten Person begleitet werden, die ebenfalls einen negativen Test vorweisen muss. Zuschauer sind nicht erlaubt.

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