Wer mit dem Gedanken spielt, eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach zu errichten, sollte nicht mehr allzu lange zögern. Denn ab dem Jahr 2027 plant der Gesetzgeber tiefgreifende Veränderungen bei der Vergütung von Solarstrom. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale Saarland hin. Wer seine Anlage noch im laufenden Jahr 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die Einspeisevergütung nach den bisherigen Regeln – und zwar für volle 20 Jahre. Bei einer Anlage mit zehn Kilowatt Leistung liegt diese derzeit bei 7,7 Cent pro Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und bei 12,2 Cent pro Kilowattstunde bei Volleinspeisung.
Das Bundeskabinett hat bereits einen Gesetzentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2027 (EEG 2027) beschlossen, der sich nun im parlamentarischen Verfahren befindet. Kernpunkt der Reform: Die bislang für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen soll ersatzlos wegfallen. Vorgesehen ist lediglich eine befristete Übergangszahlung von maximal 36 Monaten. Diese soll ab Januar 2027 zunächst 5,2 Cent pro Kilowattstunde betragen und danach alle sechs Monate für neue Anlagen sinken. Die Übergangsregelung greift gestaffelt: Anlagen unter 50 Kilowatt müssen bis 2027 in Betrieb gehen, Anlagen unter 25 Kilowatt bis 2028 und Anlagen unter sieben Kilowatt bis 2029. Spätestens ab dem 1. Januar 2030 soll es für Strom aus neuen Photovoltaikanlagen keinerlei Einspeisevergütung mehr geben. Auch die derzeit noch bestehende Option der Volleinspeisung, bei der der gesamte erzeugte Strom gegen eine höhere Vergütung ins Netz fließt, soll Ende 2026 auslaufen.
Künftig sollen Betreiber ihren überschüssigen Strom direkt vermarkten, wenn sie dafür Erlöse erzielen möchten. Dazu wird ein Direktvermarkter benötigt – ein Dienstleister, der den Solarstrom an der Börse verkauft. Mit diesem wird ein Strompreisschwellenwert vereinbart. Fällt der Börsenpreis unter diesen Wert, regelt der Direktvermarkter die Einspeiseleistung der Anlage ferngesteuert herunter. Voraussetzung dafür sind ein intelligentes Messsystem und eine Steuerelektronik, über die der Dienstleister auf die Stromerzeugung zugreifen kann. Der erzielbare Preis orientiert sich am Börsenpreis und kann saisonal sowie über die Jahre erheblich schwanken.
Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland, ordnet die Lage ein: „Die Wirtschaftlichkeit einer neuen Photovoltaikanlage für den eigenen Haushalt wird stärker als bisher davon abhängen, wie viel erzeugter Strom dort genutzt werden kann. Eine Vorhersage für die Höhe von Marktpreisen für eingespeisten Überschussstrom ist praktisch nicht möglich.“
Der Eigenverbrauch rückt damit stärker in den Mittelpunkt. Batteriespeicher können den Anteil des selbst genutzten Solarstroms auf bis zu 70 Prozent steigern – vorausgesetzt, die Anlage ist nicht zu groß dimensioniert. Es könne wirtschaftlich sinnvoller werden, die Größe einer neuen Anlage stärker am eigenen Strombedarf auszurichten, so die Verbraucherzentrale. Zudem steigt der Strombedarf vieler Haushalte ohnehin – etwa durch Wärmepumpen oder Elektroautos mit eigener Ladestation. Beides lässt sich mit Solarstrom betreiben und erhöht den Eigenverbrauchsanteil. „Der Umstieg auf elektrische Systeme beim Heizen und die Elektromobilität machen auch die Photovoltaik wirtschaftlich interessanter“, ist Becker überzeugt. Sie empfiehlt darüber hinaus intelligente Energiemanagementsysteme, die beispielsweise überschüssigen Solarstrom bevorzugt zum Laden eines Elektrofahrzeugs nutzen.
Becker rät, Angebote sorgfältig zu vergleichen und die individuelle Wirtschaftlichkeit im Rahmen einer Beratung prüfen zu lassen. „Entscheidend sind unter anderem Anschaffungskosten, erwartete Stromerträge, der mögliche Eigenverbrauch und die langfristige Entwicklung der Energiekosten“, weiß die Expertin. Sie geht zudem davon aus, dass die Investitionskosten bereits vor dem Wegfall der Einspeisevergütung steigen können.
„Unabhängig von der Diskussion um die Einspeisevergütung bleibt Photovoltaik für viele Haushalte eine Möglichkeit, einen Teil ihres Strombedarfs selbst zu decken und sich unabhängiger von den Entwicklungen auf den Energiemärkten zu machen“, fasst Becker zusammen.
Fragen rund um das Thema Photovoltaik beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale online, telefonisch, per Video oder im persönlichen Gespräch. Weitere Informationen gibt es unter verbraucherzentrale-energieberatung.de. Termine können unter 0681 50089-15 oder der bundesweit kostenfreien Hotline 0800 809 802 400 vereinbart werden.




