Eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung, wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis leiteten Polizeibeamte der Polizei Nordsaarland am Sonntag gegen einen Rollerfahrer ein.
Die Streifenwagenbesatzung kontrollierte an diesem Tag um 10.20 Uhr auf der L 330 zwischen Türkismühle und Sötern einen 66-jährigen Rollerfahrer aus dem Kreis Birkenfeld. Dieser hatte an seinem Zweirad ein zu einem anderen Fahrzeug gehörendes Versicherungskennzeichen angebracht, um den Anschein einer ordnungsgemäß bestehenden Haftpflichtversicherung vorzutäuschen. Doch damit nicht genug, der Mann war auch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die kontrollierenden Beamten untersagten dem Mann daraufhin die Weiterfahrt.
